Einzelgespräch
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Bezeichnung: Einzelgespräch
Beschreibung: Das Gesetz spricht in §2 Abs. 3 Mediationsgesetz richtigerweise von getrennten Gesprächen. In der Fachwelt hat sich der Begriff Einzelgespräch herausgebildet, der aber weniger präzise ist. Bei getrennten Gesprächen spricht der Mediator mit nur einer Partei oder einer Parteigruppe, ohne dass die Gegenseite bei dem Gespräch anwesend ist.
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