Verfahrensverbot
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Bezeichnung: Verfahrensverbot
Beschreibung: Ein rechtlicher Hinderungsgrund zur Durchführung einer Mediation (z.B. gesetzliches Verbot). Das Verbot richtet sich gegen das Verfahren schlechthin (z.B. Sittenwidrigkeit), nicht gegen den eingesetzten Mediator. Deshalb wird zwischen dem Mediatoren- und dem Verfahrensverbot unterschieden. Beides wird in dem Begriff Mediationsverbot zusammengeführt.
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