Gestaltungsrecht
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Bezeichnung: Gestaltungsrecht
Beschreibung: Das Gestaltungsrecht ist von der Rechtsgestaltung zu unterscheiden. Im Gegensatz dazu handelt es sich um ein bereits eingeräumtes Recht, gestaltend auf das Rechtsverhältnis einzuwirken. Meist sind damit einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung gemeint.
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