Rechtsbeistand
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Bezeichnung: Rechtsbeistand
Beschreibung: Der Rechtsbeistand ist juristisch ausgebildet und kann Personen vor Gericht vertreten, wo kein Anwaltszwang besteht. Rechtsbeistand ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erteilt worden ist.
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