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12339 Die unverbindliche Absprache

Beispielverzeichnis

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Beispiel 12339
Die unverbindliche Absprache
(A) und (B) sind Brüder. Weil (A) in die Insolvenz gefallen war, vereinbaren Sie zusammen mit dem Erblasser (V), dass das Elternhaus unter Lebzeiten auf B übertragen wird. Es sollte nicht dem Gläubigerzugriff zum Opfer fallen. Als Ausgleich verspricht B dem A, dass er, wenn die Insolvenz überwunden ist für die Zuwendung einen finanziellen Ausgleich leistet. Angedacht war dass er die Hälfte des Vermögens an seinen Bruder auszahlt. Rechtlich gesehen gibt es darauf jedoch keinen Anspruch. Als es dazu kam, dass A die Auszahlung verlangte, fiel dem B ein, dass A in ja auch schon oft unangemessen behandelt habe, sodass er sich nicht verpflichtet sah das Erbe auszuzahlen. A fällt aus allen Wolken. Es kommt zum Zerwürfnis zwischen A und B. (Siehe die Fallbesprechung zur Scheinabsprache)

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Hinweise und Fußnoten

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