12332 Erbschleicherfall
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Beispiel 12332
Erbschleicherfall
Die Tochter (T) wurde als Alleinerbin eingesetzt. Im Vermögen der noch lebenden Erblasserin (E) steht nur ein Haus, in dem die Familie gelebt hat. In den letzten Wochen kurz vor dem Tod der Mutter kümmert sich der Sohn und Bruder (B) von (T) intensiv um die Mutter. Er lässt sich eine über den Tod hinausgehende, Notarielle Generalvollmacht ausstellen. Damit baute das Haus der Mutter behindertengerecht aus, obwohl absehbar war, dass die im Krankenhaus befindliche Mutter das Haus kaum noch bewohnen wird. Allerdings war der Schwiegervater von (B) ebenfalls behindert, sodass der Verdacht aufkommt dass er den Umbau nicht wegen der Mutter sondern wegen des Schwiegervaters veranlasst hatte. Die Umbaukosten hat (B) nicht bezahlt. Er selbst hatte gar nicht die finanziellen Mittel dazu. Als die Mutter verstirbt überträgt er sich mit der Vollmacht das Haus der Mutter zum eigenen Eigentum, sodass im Nachlass nur noch die Schulden für den Umbau in Höhe von 25.000 € sind. Damit wird jetzt die Erbin (T) belastet. Es kommt zum Streit zwischen T und B über das Erbe. (Siehe die Fallbesprechung im Erbschleicherfall)
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