12202 BORA §7a - Mediator
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BORA §7a - Mediator
Kürzel: §7a BORA
Beschreibung: Die BORA ist die Berufsordnung für Rechtsanwälte. §7 BORA besagt, wann sich ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Mediator nennen darf.
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