11855 Teilnichtigkeit
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Beispiel 11855
Teilnichtigkeit
Schließen zum Beispiel V und M einen (privatschriftlichen) Mietvertrag, in dem V dem M ein Vorkaufsrecht (formbedürftig gem§ 311 b Abs1 S1 BGB, notarielle Beurkundung) einräumtIn diesem Fall ist das Vorkaufsrecht (Teil des einheitlichen Vertrages) nichtigSofern sich aus den sonstigen Umständen bzwdem Sachverhalt nichts anderes ergibt, führt die Auslegung hier nicht weiterDer Vertrag wäre gemäß § 139 BGB insgesamt nichtig (wobei der Mietvertrag bestätigt werden könnte, § 141 BGB). Zu beachten ist, dass von § 139 BGB einige Ausnahmen in speziellen Regelungen, z.B. für das Testament, § 2085 BGB, vorgesehen sind.
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