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11838 Rechtsbeziehungen visualisieren

Beispielverzeichnis

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Beispiel 11838
Rechtsbeziehungen visualisieren

Beispiel: A verkauft B eine Vase zum Preis von 500,00 €. A fragt nach seinen Ansprüchen.
Skizze: § 433 BGB V ↔ K
Hier wäre es verfehlt, Ansprüche des B zu prüfen. Der Sachverhalt gibt auch zur Erörterung etwaiger Gegenrechte (dazu später, beispielsweise Erfüllung, Zurückbehaltung etc.) keinerlei Anlass. Vorliegend lautet der richtige Beginn der Prüfung: „A könnte einen Anspruch auf Zahlung von 500,00 € aus Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
Die eigentliche Prüfung (die bei dem Sachverhalt keine wirkliche ist) lautet dann: Voraussetzung ist, dass A und B einen Kaufvertrag geschlossen haben (Tatbestand als Obersatz). Dies ist laut Sachverhalt der Fall (Untersatz). Wer will, kann hier noch einflechten, dass als Kaufpreis 500,00 € vereinbart wurde. Der Schlusssatz lautet dann: Daher hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 500,00 €.

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Hinweise und Fußnoten

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