11813 eigenmächtige Einschaltung einer Kinderpsychologin
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Beispiel 11813
eigenmächtige Einschaltung einer Kinderpsychologin
Die Mutter will verhindern, dass der Vater Kontakt mit dem Kind hat. Es kommt zu erheblichen Streitigkeiten. Beide Parteien sind anwaltlich vertreten. Es gibt Verfahren vor dem Jugendamt und die Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Anwälte raten den Parteien beide zur Mediation. Die Mutter stimmt wiederwillig zu. Taktisch verzögert sie den ersten Mediationskontakt. In der Zwischenzeit beauftragt sie eine Kinderpsychologin, die dem Vater gegenüber schon verlautbart, dass er mit einer Einschränkung des Besuchskontaktes rechnen muss. Interessanterweise erfolgt der Hinweis ohne dass die Psychologin den Vater überhaupt kennengelernt hat.
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