Vergewisserung über Ablauf und Grundsätze
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Vergewisserung über Ablauf und Grundsätze
Beschreibung: Die Pflicht, sich zu vergewissern, dass die Parteien Ablauf und Grundsätze verstanden haben, ergibt sich aus §2 Abs. 2 Mediationsgesetz. Die Pflicht geht nicht weit genug. Damit die Grundsätze verbindlich werden, müssen sie vereinbart werden.
Fundstelle: Initialisierung
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