Auswahl und Einladung der Parteien
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Der Prozess erfordert die Anwesenheit von Akteuren. Sie können unterschiedliche Rollen einnehmen.
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Parteienladung bezeichnet im Kontext der Mediation den gesamten Prozess, durch den die relevanten Konfliktparteien und gegebenenfalls weitere Beteiligte für ein Verfahren identifiziert, ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen werden.
Der Begriff umfasst mehr als eine formale Einladung. Er beinhaltet insbesondere:
- die Auswahl der passenden Parteien und gegebenenfalls Dritter
- die Klärung der Beteiligtenstruktur (wer gehört an den Tisch?)
- die Ansprache und Einladung der Beteiligten
- die Abstimmung von Termin, Ort und Rahmenbedingungen
sowie alle vorbereitenden Schritte, die notwendig sind, um einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen
Ziel und Zweck
Ziel der Parteienladung ist es, sicherzustellen, dass alle für die Konfliktklärung relevanten Personen angemessen einbezogen sind und unter geeigneten Bedingungen zusammenkommen können. Eine gelungene Parteienladung ist damit ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Verlauf und die Wirksamkeit der Mediation.
Der Regelfall
Meist nimmt eine der Parteien Kontakt mit dem Mediator auf. es wird abgestimmt dass eine Mediation die geeignete Vorgehensweise ist und wer teilnehmen sollte. Die Parteien haben meist selbst eine klare Vorstellung davon. Dann werden die äußeren Bedingungen besprochen, wie Zeit und Ort und vor allem, wie die Terminabsprache erfolgt und wer die anderen Parteien zum Termin einlädt.
Fragen zur Abwicklung
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Der Grundsatz
Die Organisation der Mediation, die Auswahl und die Einladung der Parteien ist grundsätzlich eine Aufgabe, die alle Beteiligten im Konsens zu erledigen haben. Der Mediator hat eine besondere Rolle, weil er keine Partei ist, meistens die Räumlichkeiten stellt und die Expertise für die gelingende Mediation vorhalten kann. Anders als ein Richter hat er jedoch keine Entscheidungsbefugnisse. D.h. Er kann die Parteien nicht vorladen oder deren persönliches Erscheinen anordnen usw. Die Mediation und der Termin kommen nur im Einvernehmen zustande. Wie der Konsens darüber herbeigeführt wird, ist zweitrangig, solange kein Prinzip der Mediation verletzt wird.
Herausforderungen
Nicht immer läuft alles reibungslos. Es kann schon zum Dissenz kommen, ehe die Mediation überhaupt beginnt.
Ladungsmediation
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