Allgemeines Lexikon der Mediation

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In diesem Lexikon finden Sie allgemeine Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen. Zu jedem Begriff wird der Link auf die Wiki-Seite (also im Mediationshandbuch oder im Facharchiv) angezeigt, wo Sie Detailinformationen finden. Das Lexikon ist also nicht nur ein Verzeichnis von Fachausdrücken, sondern eine zusätzliche, zentrale Inhaltsverzeichnis im Mediationswiki. Bitte beachten Sie, dass das allgemeine Lexikon nur 1069 von insgesamt 2148 Einträgen in der Enzyklopädie umfasst. Die weiteren Fachbegriffe1 sind auch wegen ihres speziellen Datenformates2 in den anderen Lexikotheken gespeichert, von wo auch eine zentrale Suche möglich ist. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Sie den Begriff hier nicht finden sollten oder nutzen Sie das Gesamtverzeichnis oder die allgemeine Suchfunktion.

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BezeichnungBeschreibung
RAAT

RAAT ist ein Akronym für die Faktoren der Stressbewältigung. Das steht für:

  • Resilienz
  • Achtsamkeit
  • Adaptation
  • Transparenz
Rabbit HoleDer Begriff wird synonym für "vom Hölzchen aufs Stöckchen kommend" verwendet. Er wird in der Internetwelt verwendet, um das Phänomen zu beschreiben, dass und wie User auf der Site oder im Thema gehalten werden. Es entsteht eine Verdichtung von Informationen, die sogar in einer Verschwörungstheorie enden kann.
Rahmenbildungandere Bezeichnung für die Initialisierungsphase und die Initialisierungsmethode.
RatSiehe Ratschlag
RatschlagEine meist unverbindliche Information als Hilfe zur Informationsverarbeitung, Entscheidungsfindung oder zum Verhalten. Mediatoren weisen gerne daraufhin, dass das Wort den Schlag beinhaltet, was darauf hindeutet, dass der Rat gegeben und nicht erarbeitet wird.
ReaktanzPsychologische Reaktanz entsteht, wenn die eigene Entscheidungsfreiheit bedroht oder eingeschränkt wird. Es ist der Versuch, diese Freiheiten wiederherzustellen. Sie wird oft durch psychischen Druck wie Verbote oder offensichtlicher Beeinflussung ausgelöst.
reale ParteiDie reale Partei ist eine natürliche oder juristische Person. Sie grenzt sich von der fiktiven Partei ab, der eigene Interessen zugeschrieben werden können.
Realität Der Begriff Realität wird mit Wirklichkeit übersetzt. Sie beschreibt, was bereits verwirklicht ist. Ihr Gegenteil ist das Potenzial, welches noch nicht entfaltet ist.
RealitätsverlustEin geistiger Zustand, in dem Menschen die Situation in der sie sich befinden nicht mehr so erfassen können, wie es den Tatsachen entspricht.
RechtfertigungenRechtfertigen bedeutet, eine Handlung, Entscheidung oder Aussage zu verteidigen, die von anderen kritisiert oder angegriffen wird. Es geht darum, zu erklären oder zu begründen, warum etwas getan wurde oder gesagt wurde, um die Kritik oder den Angriff abzuwehren. Rechtfertigung kann auch bedeuten, sich für etwas zu entschuldigen oder um Verzeihung zu bitten. Rechtfertigungen haben in der Mediation deshalb einen besonderen Stellenwert und sollten Beachtung finden.
RechtsbehelfEin Rechtsbehelf gewährt die Möglichkeit, gegen eine hoheitliche Entscheidung vorzugehen. Er kann eingelegt werden, wenn eine Rechtsverletzung behauptet wird.
RechtsbindungswilleDer Rechtsbindungswille (animus contrahendi) ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal für das Zustandekommen eines Vertrages. Er bezeichnet den Willen einer Person, sich durch eine Willenserklärung rechtlich zu binden und eine Verpflichtung im Sinne des Zivilrechts herbeizuführen. Für die Mediation ist der Rechtsbindungswille ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für das Zustandekommen eines Mediationsvertrages.
RechtsfriedeKein wirklicher Friede aber Ausschöpfung des Instanzenweges. D.h.: Es gibt keine Gerichtsinstanz mehr.
RechtsgarantieDie Rechtsgarantie des Staates ist gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers abzugrenzen. Sie ist als sogenannte Rechtsweggarantie ist in Art 19 Abs. 4 GG geregelt und betrifft eine Abwehrmaßnahme gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt. Der Rechtsschutz hingegen betrifft Verletzungen im privatrechtlichen Bereich. Er wird aus Art 20 GG hergeleitet. Das Rechtsschutzbedürfnis verhindert, dass die Gerichte willkürlich angerufen werden.
RechtsgestaltungDie Rechtsgestaltung grenzt sich von der Rechtsanwendung ab. Die Privatautonomie garantiert die Freiheit bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen, etwa durch Vertrag.
RechtsgewährungJeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Die Gerichte sollen sie gewährleisten. Der Rechtsgewährungsanspruch beruht auf einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die Mediation wäre keine Rechts- sondern eine Interessengarantie auf die jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht.
RechtsgrundsatzRechtsgrundsätze sind allgemein anerkannte Rechtsmaßstäbe. Ein Rechtsgrundsatz findet sich z.B. in der Vorschrift des § 242 BGB wieder, der Treu und Glaube als ein grundlegendes Prinzip des Privatrechts festlegt. Rechtsgrundsätze müssen nicht zwingend kodifiziert sein. Trotzdem bilden Sie einen Maßstab für die Rechtsanwendung.
RechtshängigkeitDie Rechtshängigkeit eines Zivilprozesses beginnt mit der Zustellung der Klage. Sie bewirkt beispielsweise, dass ein Verfahren mit gleichem Gegenstand bei keinem anderen Gericht anhängig gemacht werden kann.
RechtsinformationIm Gegensatz zur Rechtsberatung bezieht sich Rechtsinformation lediglich auf die Vermittlung allgemeiner rechtlicher Kenntnisse und Informationen ohne konkreten Einzelfallbezug. Hierbei geht es nicht um eine individuelle Beurteilung des Sachverhalts, sondern um die Vermittlung von grundlegenden Informationen und Gesetzeskenntnissen. Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer Rechtsinformation hängt im Wesentlichen davon ab, ob die rechtliche Beurteilung eine Subsumtion erfordert. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob und inwieweit Rechtshinweise in die Mediation einfließen können.
RechtsnachfolgeDie Rechtsnachfolge beschreibt den Übergang der Rechte und Pflichten von einem Rechtsvorgänger zu einem Rechtsnachfolger. Typische Anwendungsfälle sind das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge.
RechtsschutzversicherungVersicherung zur Übernahme der Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung.
RechtsstreitDer Rechtsstreit unterscheidet sich von einem (anderen) Streit insofern, als er sich nur auf gesetzliche Tatbestände erstreckt. Ein Streit über ein Tatbestandsmerkmal, das in einer Rechtsvorschrift nicht vorgesehen ist, ist juristisch deshalb irrelevant.
Recognition Der Begriff Recognition (Anerkennung) hat in der Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie eine zentrale Bedeutung. Er beschreibt den Prozess, in dem Individuen, Gruppen oder Gemeinschaften von anderen wahrgenommen, wertgeschätzt und in ihrer Identität bestätigt werden. Recognition spielt eine entscheidende Rolle bei der Identitätsbildung, der sozialen Integration und der Förderung von Gerechtigkeit aber auch im transformativen Konzept der Mediation.
reglementierter Beruf Ein „reglementierter Beruf“ ist nach Art. 3 der Richtlinie 2005/36/EG eine berufliche Tätigkeit oder eine Gruppe beruflicher Tätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Mediator ist kein reglementierter Beruf im Sinne dieser Vorschrift.
Reifegrad

Es kommt stets auf den richtigen Moment an. Wann der Moment gekommen ist, wird kann am Reifegrad gemessen werden. Dabei werden drei verschiedene Bezugspunkte offengelegt, deren Reifegrad für das erfolgreiche Vorgehen in einer Mediation ausschlaggebend ist:

  1. Die Verhandlungsreife (wann ist der Moment zum Verhandeln gekommen?)
  2. Die Mediationsreife (wann es mehr braucht als nur Verhandlungen)
  3. Die Entscheidungsreife (wann ist der Moment gekommen, eine Entscheidung zu treffen?)
  4. Die Konfliktreife (wann ist der Moment gekommen, in dem sich die Parteien dem Konflikt stellen können?)
  5. Die Momentreife (wann ist der Moment zum Einschreiten gekommen?)
ReifeprozesseEin Reifeprozess beschreibt einen Wachstumsvorgang bis zur vollständigen Entwicklung. In der Mediation gibt es mehrere Reifeprozesse, die der Mediator nicht nur im Auge haben, sondern auch beeinflussen sollte. Die Reifeprozesse betreffen die Entscheidung, die Mediation, die Strategie, den Konflikt usw. Der Mediator sollte sie kennen, um den richtigen Moment für Entscheidungen und Veränderungen abpassen zu können.
rekursives DenkenDas rekursive Denken ist ein zurückführendes Denken. Es greift einen Gedanken auf, um ihn zu hinterfragen. Der Gegensatz ist ein weiterführendes, lineares Denken.
RelationstechnikJuristische Methode zur Ermittlung streitiger Tatsachen(-vorträge).
Relativität der InformationDie Information ist eine Wissensvermittlung. In der Mediation zeigt sich ihre Relativität. Nicht jede Information ist zielführend. Es ist die Aufgabe des Mediators, die Information so anzunehmen und gegebenfalls umzugestalten, dass sie in die Mediation passt.
ResilienzkonzeptDas Resilienzkonzept beschreibt das Rahmenmodell der Resilienz (also der Stressbewältigung). Es geht davon aus, dass der Prozess von vier Prädiktoren gekennzeichnet wird, dem Stressor, den Umweltbedingungen, den individuellen Veranlagungen und Fähigkeiten sowie der Transaktion zwischen der Umwelt und dem Individuum.
ResonanzgesetzDas Resonanzgesetz besagt, dass der negative Fokus am Negativen festhält, während positive Gedanken andere positive Gedanken anziehen, sodass sich daraus ein Weg ergibt, der ein konstruktives Handeln ermöglicht
RezipientEmpfänger einer Nachricht / Botschaft in der Kommunikation
RhetorikIn der Mediation geht es bei der Redekunst (Rhetorik) nicht darum, andere besser überzeugen zu können. Wohl geht es darum, sich besser verständlich machen zu können.
Rhythmus der MediationDer Rhythmus bezeichnet die Akzentuierung und zeitliche Gliederung von Ereignissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit. In der Mediation wird damit die unterschiedliche Betonung und die zeitliche Gewichtung im Phasenablauf angesprochen.
Richtermediatorersetzt durch Güterichter
RisikofaktorenRisikofaktoren sind die Einflüsse, die der Widerstandskraft in der Resilienz entgegenwirken. Sie grenzen sich von den Schutzfaktoren ab. Die Resilienz stellt sich her, wenn zwischen beiden Faktoren ein Gleichgewicht hergestellt werden kann.
RitualDer Begriff stammt vom Lateinischen ritualis ab und bedeutet, den Ritus betreffend. Ritus ist eine in den wesentlichen Grundzügen vorgegebene Ordnung für die Durchführung zumeist zeremonieller Handlungen. Rituale können auch in der Mediation sinnvoll eingesetzt werden.
RolleEine Rolle im soziologischen Verständnis beschreibt die dem Status einer Person zugeschriebenen Verhaltens- und Bedeutungsmerkmale.
RollenzuschreibungÜblicherweise sind an einem Verfahren mehrere Personen und Parteien beteiligt, die in Verhandlungen einander gegenübertreten. Dabei stellen sich verschiedene Rollen heraus, die mit der Struktur des Verfahrens einhergehen. Die Rollenzuschreibung weist den Verfahrensbeteiligten die dem Verfahren entsprechenden Aufgaben und Verantwortungen zu.
RückfallMit einem Rückfall oder einem Rückschlag wird ein erneutes Auftreten einer scheinbar überstandenen Situation oder Lage beschrieben. In der Mediation sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Es kommt zu einem Rückfall während der Mediation oder es kommt zu einem Rückfall nach der Mediation.
RückwärtssucheDie Rückwärtssuche ist ein wichtiges Werkzeug für die Anwendung und die Forschung der Mediation. Bekannt ist die Rückwärtssuche bei der Suche nach dem Inhaber einer Telefonnummer. Statt wie üblich nach der Telefonnummer zu suchen, indem der Name eingegeben wird, erlaubt die Rückwärtssuche auch das Finden des Namens, wenn die Telefonnummer eingegeben wird. Im Bereich der Mediation erlaubt die Art und Weise der Datenerfassung bei Wiki to Yes die gleiche Suchmöglichkeit. So können Sie z.B. nach dem Bergriff eines Werkzeugs suchen, um mehr über seine Verwendung zu erfahren. Sie können aber auch umgekehrt über die Verwendung nach dem Werkzeug suchen.
Ruhen des VerfahrensDas Ruhen des Verfahrens ist in § 251 ZPO geregelt. Die Vorschrift besagt, dass das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen hat, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Während das Verfahren ruht, kann keine Entscheidung ergehen. Allerings hat die Anordnung des Ruhens keinen Einfluss auf sogenannte Notfristen (Rechtsmittelfristen, Rechtsmittelbegründungsfristen usw.). Ein zum Ruhen gebrachtes Verfahren wird durch Antrag wiederaufgenommen.


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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version .

Alias: Fachwörter
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