Mediation von A-Z

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Lexikon


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BezeichnungBeschreibung
SacheEine Sache ist ein Ding. Sie ist aber auch der Gegenstand auf den sich ein Vorgang bezieht. Bei nichtmateriellen Gegenständen ist der Begriff der Angelegenheit zutreffender. Trotzdem verwendet der Gesetzgeber den Begriff der Sache im §3 Mediationsgesetz. Es kommt die Assoziation einer Streitsache oder einer Rechtsangelegenheit auf. Das ist schon deshalb irreführend, weil es in der Mediation um einen Konflikt und nicht um eine Sache geht.
SachebeneDie Sachebene ist eine Kommunikationsebene, die sich von der Beziehungsebene unterschreibt. Sie wird auch als Inhaltsebene bezeichnet. Auf der Sachebene werden objektiv überprüfbare Tatsachen rationalen Inhalts übermittelt. Das können durchaus auch Meinungen sein, die sich an der Vernunft orientieren.
SachkonfliktEin Konflikt, der sich auf Sachfragen (Probleme) bezieht. Nach der Lehre der Konfliktdimensionen unterscheidet er sich vom Beziehungskonflikt, vom Wertekonflikt, vom Strukturkonflikt und vom Systemkonflikt
Sachkunde Der Begriff wird in §5 Mediationsgesetz erwähnt. Er definiert ein Leistungsmerkmal bei der Durchführung der Mediation. Sachkundig bedeutet, dass der Mediator das erforderliche Wissen und die Erfahrung zur Durchführung der Mediation besitzen muss.
Sachlage Die Sachlage bietet einen Maßstab für den Informationsbedarf. Informationen zur Sachlage umfassen alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen oder dazu beitragen, den augenblicklichen Stand der Dinge korrekt einschätzen zu können.
SachverhaltZusammenstellung aller Umstände und Hergänge, die für eine Fragestellung relevant sind. Der Sachverhalt ist nicht mit Fakten gleichzusetzen.
SachverhaltserfassungMethode um alle Umstände und Hergänge zu erfassen, die für eine Fragestellung relevant sind. Der Sachverhalt ist nicht mit Fakten gleichzusetzen. In der Mediation beruht er meistens auf Schilderungen der Parteien, Recherchen und Ermittlung der Kontextfaktoren.
SachverhaltsmethodeVorgehensweise in Phase 2. Bei der Sachverhaltsmethode wird die Partei aufgefordert, den Sachverhalt / den Fall / das Problem zu schildern.
Sally-Anne-TestDer Sally-Anne-Test ist ein bekanntes Experiment in der Entwicklungspsychologie, das entwickelt wurde, um die Fähigkeit von Kindern zu testen, eine "Theory of Mind" (ToM) zu entwickeln. Die Theory of Mind bezieht sich auf die Fähigkeit, anderen Menschen mentale Zustände wie Überzeugungen, Wünsche und Absichten zuzuschreiben. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du den Sally-Anne-Test durchführen kannst:
Sally-Anne-TestDer Sally-Anne-Test ist ein bekanntes Experiment in der Entwicklungspsychologie, das entwickelt wurde, um die Fähigkeit von Kindern zu testen, eine "Theory of Mind" (ToM) zu entwickeln. Die Theory of Mind bezieht sich auf die Fähigkeit, anderen Menschen mentale Zustände wie Überzeugungen, Wünsche und Absichten zuzuschreiben. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du den Sally-Anne-Test durchführen kannst:
Sally-Anne-TestDer Sally-Anne-Test ist ein bekanntes Experiment in der Entwicklungspsychologie, das entwickelt wurde, um die Fähigkeit von Kindern zu testen, eine "Theory of Mind" (ToM) zu entwickeln. Die Theory of Mind bezieht sich auf die Fähigkeit, anderen Menschen mentale Zustände wie Überzeugungen, Wünsche und Absichten zuzuschreiben. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du den Sally-Anne-Test durchführen kannst:
SandwichtechnikDie Sandwichtechnik, auch Sandwichtaktik oder Sandwichmethode genannt, beschreibt eine optimierte Form des Feedbacks und ist zugleich eine Feedbacktechnik)). Sie verpackt kritische Anmerkungen wie in einem Sandwich in ein, das der Kritik vorangestellt wird und ihr nachfolgt.
SandwichtechnikDie Sandwichtechnik, auch Sandwichtaktik oder Sandwichmethode genannt, beschreibt eine optimierte Form des Feedbacks und ist zugleich eine Feedbacktechnik)). Sie verpackt kritische Anmerkungen wie in einem Sandwich in ein, das der Kritik vorangestellt wird und ihr nachfolgt.
SCAMPEREine Technik, bei der man bestehende Ideen oder Produkte modifiziert, um neue Konzepte zu generieren. SCAMPER steht für Substitute (ersetzen), Combine (kombinieren), Adapt (anpassen), Modify (modifizieren), Put to another use (für einen anderen Zweck verwenden), Eliminate (eliminieren) und Rearrange (umstellen).
SchablonendenkenSiehe Schubladendenken
SchadenSchaden ist jede durch ein Handeln oder ein Ereignis verursachte Beeinträchtigung einer Person oder einer Sache.
SchadensersatzErsatz des Schadens, der durch eine Pflichtverletzung hervorgerufen wird. Die Pflichtverletzung muss für den Schadenseintritt kausal sein, also direkt darauf zurückgeführt werden können. Der Nachweis eines Schadens ist in der Mediation auch trotz des Vorliegens einer Pflichtverletzung nicht immer so ohne Weiteres möglich. Der Geschädigte muss darlegen können, dass der Schaden ohne den Fehler nicht eingetroffen wäre.
Schadensmediation Mediation bei Schadensfällen.
ScheidungDie Scheidung ist die legale Auflösung der Ehe. Sie umfasst alle Konflikte, die sich im Zusammenhang mit der Eheauflösung einstellen.
ScheidungsfolgenvereinbarungMit der Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Eheleute die Folgen einer Trennung oder Scheidung.
ScheidungszyklusIm Zusammenhang mit der Scheidung (Trennung) werden drei Phasen durchschritten, die die Parteien oft unterschiedlich erleben. Die Phasen heißen: Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase), Scheidungsphase, Nachscheidungsphase.
SchiedsgerichtsverfahrenEin von den Parteien bestimmte dritte Person entscheidet den Fall ähnlich einem Richter
SchiedsmannSiehe Schiedsperson
SchiedspersonObligatorische Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung.
SchiedsspruchUrteil im Schiedsgerichtsverfahren.
SchiedsstelleÖrtlich zuständige Stelle zur Durchführung der obligatorischen Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung.
SchiedsvereinbarungDie Schiedsvereinbarung ist nach § 1029 ZPO eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.
SchiedsverfahrenVerfahren der Schiedsperson. Im Kern handelt es sich um eine obligatorische Schlichtung. Eine Mediation ist möglich. Das Schiedsverfahren ist vom. Schiedsgerichtsverfahren zu unterscheiden.
SchlagabtauschSchnelle Folge von Schlägen und Gegenschlägen. Der Begriff, der beim Boxen verwendet wird, kommt auch als Beschreibung einer erregten Unterhaltung über ein Thema zur Anwendung, wenn die Unterhaltung durch eine schnelle Folge von Argumenten und Erwiderungen gekennzeichnet ist.
Schlechtreden Schlechtreden ist das Gegenteil von schönreden. Es bezieht sich darauf, eine Situation, ein Ereignis oder eine Handlung absichtlich in einem negativeren Licht darzustellen, als es sich objektiv betrachtet darstellt. Negative Aspekte werden betont oder übertrieben, während positive Aspekte heruntergespielt oder ignoriert werden. Das Schlechtreden ist ein Konfliktphänomen, mit dem der Mediator zurecht kommen muss.
SchlichterAls Schlichter wird die neutrale dritte Person bezeichnet, die den Parteien hilft eine Lösung zu finden. Der Schlichter ist deshalb ein Lösungsvermittler. Er unterscheidet sich vom Mediator als Verstehensvermittler.
SchlichterspruchDie Schlichtung ist eine lösungsorientierte Streitvermittlung. Der Fokus liegt auf der Lösung. Der Schlichterspruch bildet den Lösungsvorschlag des Schlichters.
SchlichtungLösungsvermittlung als Unterfall der Streitvermittlung. Bei der Schlichtung unterbreitet der neutrale Dritte Vorschläge zur Einigung.
SchmerzenDer Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit einer drohenden oder erlebten (Gewebe-)Schädigung einhergeht. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie sollen den Menschen schützen. Der chronische Schmerz kann diese Funktion verlieren und sich zu einer eigenständigen Krankheit entwickeln. Körperliche Schmerzen können Symptome für psychische Beeinträchtigungen sein.
SchmerzensgeldtabelleDas Schmerzensgeld soll den immateriellen Schaden abdecken, der aus einer unerlaubten Handlung entsteht. Es gibt inzwischen Schmerzensgeldtabellen, in der die Rechtsprechung bei Personenschäden und die dort festgesetzten Zahlbeträge auflistet. Die Tabellen geben eine Orientierung für den zu zahlenden Betrag.
SchmerzmediatorKörpereigene Substanzen, die chemische Reize auslösen und als Schmerz empfunden werden.
SchmetterlingseffektDer Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen. Der Schmetterlingseffekt beschreibt den Zusammenhang zwischen kleiner Maßnahme und großer Wirkung
SchmetterlingstheorieDer Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Tornado auslösen. Der Schmetterlingseffekt wird von der Chaostheorie aufgegriffen. Sie belegt, dass kleinste Veränderungen der Anfangsbedingungen große Auswirkungen auf das gesamte System haben können. Wenn sich die Mediation mit der Zukunft und Kausalitäten auseinandersetzt, muss der Mediator über die Chaostheorie bescheid wissen, damit die Zukunftsplanung erfolgreich ist.
Schönreden Schönreden bezieht sich auf die Neigung, etwas in positiverem Licht darzustellen, als es objektiv ist. Mit dem Schönreden geht oft eine Verzerrung oder Verschleierung der Wahrheit einher, um ein günstigeres Bild zu erzeugen oder um die negativen Aspekte einer Situation herunterzuspielen oder zu ignorieren.
Schriftform§126 BGB besagt, wie die Schriftform rechtswirksam zu vollziehen ist. Die Urkunde muss von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
SchubladendenkenDas Schubladendenken beschreibt eine engstirnige, undifferenzierte Denkweise, die nur ein Denken in starren Kategorien erlaubt. Der Mediator muss gegebenenfalls versuchen, der Partei aus diesem Denkschema herauszuhelfen.
Schuld Schuld ist ein vorwerfbares Verhalten, das als Vergehen gegen eine geschriebene oder ungeschriebene Regel gesehen wird. Schuld verlangt nach Sühne, Vergeltung oder Wiedergutmachung.
SchuldgefühleSchuldgefühle würden typischerweise dann ausgelöst, wenn Personen das Leiden Anderer als ihr eigenes Verschulden ansehen und sich dafür verantwortlich fühlen. Sie sind von der Schuld und der Verantwortung zu unterscheiden.
Schulen

Siehe Mediationslehren

SchülermediationDeutsches Wort für die Peer-Mediation. Peer-Mediation ist aber gebräuchlicher. Sie beschreibt ein Modell zur Anwendung der Mediation an Schulen. Schüler mediieren den Konflikt von Mitschlülern.
SchulmediationMediation im Schulbereich, oft von Schülern als Mediatoren durchgeführt (Peer-Mediation).
SchulmediationMediation im Schulbereich, oft von Schülern als Mediatoren durchgeführt (Peer-Mediation).
SchützenDer Mediator muss Vorkehrungen treffen, dass die Parteien nicht in Gefahr geraten. Wie er Schutz gewährt hängt natürlich von der Gefahr oder der Bedrohung ab. ER kann auf die Parteien einreden, sie beraten, ermahnen, trennen usw. Der Schutz muss beide Parteien betreffen und darf keine Lösungszuführung sein.
SchutzfaktorenResilienzfaktoren setzen sich aus Risikofaktoren und Schutzfaktoren zusammen. Es geht darum, eine Balance zwischen beiden Faktoren herzustellen.
Schutzwirkung zu Gunsten DritterDie "Schutzwirkung zu Gunsten Dritter" ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass eine Vertragspartei einen Vertrag nicht nur zu ihrem eigenen Vorteil abschließen kann, sondern auch zum Schutz der Interessen einer dritten Person. Der Rechtsgrundsatz kann zur Begründung von Schadensersatzansprüchen der Medianden einschlägig sein, wenn sie nicht selbst Parteien des Mediationsvertrages sind.

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2024-05-07 16:40 / Version .

Siehe auch: Lexikon