Verfahrensanforderungen

Lexikon

Datensatz-ID: 17763
Bezeichnung: Verfahrensanforderungen
Verzeichnisse: Allgemein
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Wissensmanagement » Abteilung Wissen / Archiv
Welche Anforderungen und Erwartungen an ein Verfahren zu stellen sind und was ein Verfahren leisten muss

Verfahrensanforderungen bezeichnen dabei die Gesamtheit der Bedingungen, Eigenschaften und Maßstäbe, die ein Verfahren erfüllen muss, um eine sachgerechte und wirksame Konfliktbeilegung zu ermöglichen. Sie ergeben sich aus dem Ziel des Verfahrens, den Bedürfnissen der Parteien sowie den strukturellen und kommunikativen Voraussetzungen einer Lösung.

Einfluss der Konfliktentscheidungen

Bei der Tour durch eine Konfliktbeilegung wurde anhand eines praktischen Falles versucht, die konkret auftretenden Fragen aus der Sicht der Betroffenen zusammenzustellen und mit Verfahrensentscheidungen zu kombinieren. Die daraus resultierende Zusammenfassung der Konfliktentscheidungen mag eine Orientierungshilfe sein. Die Parteien müssen ihren Konflikt erkennen, seine Komplexität und Struktur verstehen und klären, was sie tatsächlich erreichen wollen. Darauf aufbauend wählen sie ein Verfahren, das den Konflikt in der erforderlichen Tiefe und Breite bearbeiten kann. Entscheidend ist dabei das Verständnis von Ziel, Nutzen, Vorgehen und eigener Mitwirkung, sowie die Fähigkeit, Konflikt, Verfahren und Strategie aufeinander abzustimmen. Ohne diese Klärung besteht die Gefahr, ein ungeeignetes Verfahren zu wählen oder den Konflikt nur unzureichend zu bearbeiten.

Konfliktentscheidungen

Die Verfahrensanforderungen

Wenn die Verfahren die Parteien zumindest ein Stück des Weges der Konfliktbeilegung unterstützen sollen, müssen sich die Fähigkeiten der Verfahren an die Bedarfe der Parteien anpassen können.1 Letztlich definiert der Bedarf die Anforderungen an die Verfahren, die eine Konfliktbeilegung ermöglichen sollen. Die aus dem Bedarf abgeleiteten Anforderungen beschreiben, was ein Verfahren leisten können muss, damit der konkrete Unterstützungsbedarf der Parteien tatsächlich gedeckt werden kann.

Die Verfahrensanforderungen ergeben sich nicht aus der Bezeichnung eines Verfahrens, sondern aus seiner konkret festzustellenden Eignung, den Konflikt in der erforderlichen Tiefe und Breite zu bearbeiten. Sie bilden die Verbindung zwischen dem Bedarf der Parteien und dem Leistungsvermögen des Verfahrens.

Generell kann sich der Hilfsbedarf einer Partei auf die Unterstützung durch folgende Leistungen erstrecken:

Bedarf Verfahrensanforderung
Bedarfsmanagement Das Verfahren muss eine Metaebene ermöglichen, die den Gesamtzusammenhang des Konflikts sichtbar macht und die Zielklärung unterstützt
Komplexitätsmanagement Das Verfahren muss in der Lage sein, die Komplexität des Konflikts zu erfassen und in der erforderlichen Bearbeitungstiefe zu strukturieren
Verfahrensmanagement Das Verfahren muss zieladäquat, nutzenorientiert und konfliktgerecht auswählbar sowie steuerbar sein
Verfahrenskompetenz Das Verfahren muss transparent und verständlich sein, sodass die Parteien es nachvollziehen und aktiv nutzen können
Konfliktmanagement Das Verfahren muss die Dynamik des Konflikts berücksichtigen und Einfluss auf Eskalation und Entwicklung ermöglichen
Streitkompetenz Das Verfahren muss zur gewählten Strategie (Kooperation oder Durchsetzung) passen und diese unterstützen
Lösungsmanagement Das Verfahren muss geeignete Lösungen hervorbringen können, die nachhaltig, belastbar und umsetzbar sind
Sachkenntnis Das Verfahren muss die Einbindung und Berücksichtigung relevanter Sachinformationen ermöglichen
Rechtskenntnis Das Verfahren muss den rechtlichen Rahmen berücksichtigen und gegebenenfalls integrieren können
Fachwissen Das Verfahren muss offen für die Einbindung spezifischer Expertise sein
Seelsorge Das Verfahren muss Raum für persönliche Stabilisierung und emotionale Entlastung bieten
Verstehenshilfe Das Verfahren muss die Herstellung eines wechselseitigen Verstehens ermöglichen und fördern

Die vorstehende Liste ergibt Anhaltspunkte, was ein Verfahren und eine darauf bezogene Dienstleistung aufwenden muss, wenn eine vollständige Konfliktbeilegung das Ziel sein soll. Sie hilft dem Betroffenen zu erkennen, woran zu denken ist, wenn eine Befriedigung das Ziel der Dienstleistung einerseits und seines Vorgehens andererseits sein sollen.

Hinweise und Fußnoten
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