Metakompetenz (des Mediators)
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- Einleitung**
Der Begriff der Metakompetenz ist in der Fachliteratur nicht einheitlich definiert, lässt sich jedoch im Kontext bestehender wissenschaftlicher Konzepte verorten. Er bewegt sich im Umfeld der Metakognition (Psychologie), der reflexiven Kompetenz bzw. reflexiven Professionalität (Schön, Dewey), der systemischen Metaperspektive im Sinne der Beobachtung zweiter Ordnung (Luhmann, von Foerster) sowie von Ansätzen der Prozesskompetenz und des Prozessbewusstseins in Mediation und Coaching.
In der hier verwendeten Bedeutung geht der Begriff jedoch über diese Einzelkonzepte hinaus. Metakompetenz beschreibt eine integrierte Meta-Fähigkeit, die verschiedene Formen der Selbst- und Prozessreflexion bündelt und auf das gesamte mediative Geschehen bezieht.
Der zentrale Gedanke besteht darin, dass der Mediator nicht lediglich über metareflexive Fähigkeiten verfügt, sondern selbst zur Trägerfigur der Metaebene im Prozess wird. Die Metaebene erscheint damit nicht als abstrakte Betrachtungsperspektive, sondern als konkret verkörperte Instanz innerhalb der Mediation.
In dieser Zuspitzung handelt es sich nicht um einen etablierten Standardbegriff, wohl aber um ein theoretisch anschlussfähiges und konsistentes Konzept, das unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze integriert und für die Mediationspraxis fruchtbar macht.
Definition
Metakompetenz bezeichnet die Fähigkeit des Mediators, kontinuierlich eine Metaebene zum Konfliktgeschehen einzunehmen, aufrechtzuerhalten und für die Verfahrensgestaltung nutzbar zu machen. Sie umfasst die gleichzeitige Reflexion von Parteien, Interaktionen, Inhalten, Kontextbedingungen und des eigenen Handelns.
Der Mediator wird damit zur personifizierten Metaebene im Mediationsprozess: Er steht nicht außerhalb des Geschehens, sondern ist als reflektierende
Begriffliche Einordnung
Der Begriff Metakompetenz ist nicht einheitlich definiert, lässt sich jedoch aus mehreren wissenschaftlichen Konzepten herleiten und präzisieren. In der Psychologie beschreibt Metakognition die Fähigkeit, eigenes Denken zu beobachten und zu regulieren. In der Professionstheorie (Dewey, Schön) wird dies als reflexive Kompetenz gefasst, also als die Fähigkeit, das eigene Handeln im Vollzug zu reflektieren („reflection-in-action“). Systemtheoretische Ansätze (Luhmann, von Foerster) sprechen von Beobachtung zweiter Ordnung, also der Beobachtung von Beobachtungen.
Metakompetenz im mediativen Kontext integriert diese Perspektiven, geht jedoch darüber hinaus: Sie bezieht sich nicht nur auf das eigene Denken, sondern auf das gesamte Prozessgeschehen. Sie ist damit eine prozessübergreifende, strukturierende und ordnende Kompetenz.
Die Metaebene in der Mediation
Die für die Mediation relevante Metaebene erstreckt sich auf mehrere Dimensionen, die der Mediator simultan im Blick hält. Dazu gehören die Perspektiven und inneren Prozesse der Parteien, die Dynamik der Interaktion, die Inhalte und Bedeutungszuschreibungen, die zugrunde liegenden Informationen, die Struktur und Logik des Verfahrens sowie die eigene Rolle und Wirkung im Prozess.
Metakompetenz zeigt sich darin, diese Ebenen nicht isoliert, sondern in ihrer Wechselwirkung wahrzunehmen und einzuordnen. Der Mediator agiert dabei nicht primär inhaltlich, sondern strukturierend und kontextgebend.
Der Mediator als personifizierte Metaebene
Eine zentrale Besonderheit der Metakompetenz besteht darin, dass die Metaebene in der Mediation nicht abstrakt bleibt, sondern durch den Mediator verkörpert wird. Er ist Träger, Repräsentant und zugleich „Ort“ der Meta-Perspektive im Verfahren.
Dies bedeutet, dass seine Haltung, Wahrnehmung und Interventionen die Qualität der Metaebene unmittelbar bestimmen. Die Metaebene existiert im mediationspraktischen Sinn nur insofern, als der Mediator sie herstellen und aufrechterhalten kann.
Damit wird Metakompetenz zur Schlüsselkompetenz professioneller Mediation.
Voraussetzungen und Bestandteile
Metakompetenz setzt ein Bündel kognitiver, emotionaler und haltungsbezogener Fähigkeiten voraus. Zentral ist eine ausgeprägte Abstraktionsfähigkeit, die es erlaubt, vom konkreten Inhalt auf Muster, Strukturen und Prozesse zu schließen. Ebenso wesentlich ist die Fähigkeit zur Selbstreflexion, insbesondere im laufenden Handeln.
Hinzu kommt eine Haltung der Wertefreiheit bzw. Allparteilichkeit, die verhindert, dass die Metaebene durch Bewertungen oder Parteinahme verzerrt wird. Emotionale Selbstregulation ermöglicht es, auch unter Spannung die Meta-Perspektive aufrechtzuerhalten. Schließlich gehört die Fähigkeit dazu, zwischen Beteiligung und Distanz flexibel zu wechseln, ohne die eigene Rolle zu verlieren.
Funktion im Mediationsprozess
Metakompetenz erfüllt im Mediationsprozess mehrere Funktionen. Sie ermöglicht die Strukturierung komplexer Konfliktlagen, indem sie relevante Ebenen unterscheidbar macht. Sie unterstützt die Deeskalation, da sie Reaktivität reduziert und Reflexion begünstigt. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für gezielte Interventionen, da sie eine präzise Einordnung des Prozessgeschehens erlaubt.
Nicht zuletzt ist sie Voraussetzung für die Herstellung von Reflexionsstimulanz: Nur wer selbst stabil auf der Metaebene agiert, kann Bedingungen schaffen, unter denen auch die Parteien in eine reflektierende Haltung gelangen.
Abgrenzung
Metakompetenz unterscheidet sich von methodischer Kompetenz, die sich auf konkrete Interventionstechniken bezieht, sowie von Fachkompetenz, die inhaltliches Wissen umfasst. Sie ist auch nicht identisch mit Metakognition, da sie über die Selbstbeobachtung hinausgeht und das gesamte Interaktionssystem einbezieht.
Am ehesten lässt sie sich als übergeordnete Integrationskompetenz beschreiben, die andere Kompetenzen koordiniert und ausrichtet.
- Leitgedanke**
Der Mediator denkt nicht nur über den Konflikt nach –
er hält die Ebene, auf der Denken über den Konflikt möglich wird.
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Siehe auch:
Prüfvermerk: -