Mediation von A-Z

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Lexikon


Die Online-Enzyklopädie zur Mediation fasst mit ihren derzeit 2148 Einträgen alle für die Mediation relevanten Fachbegriffe alphabetisch geordnet zusammen. In den einzelnen Lexika finden Sie Auszüge, die nach Themen geordnet sind. Die Zusammenstellungen helfen bei der Datenauswertung. Die Enzyklopädie verfeinert die Schlagwortsuche und die Suche über Kategorien. Ihre Besonderheit besteht darin, dass Sie nicht nur nach Begriffen, sondern auch nach deren Vorkommen in der Mediation und nach weiteren Zusammenhängen suchen und filtern können. Benutzen Sie bitte das Suchfeld im Hauptmenü für eine noch weitergehende, allgemeine und umfassende Suche im Mediationswiki. Dies ist die Vorversion zur Enzyklopädie, falls Sie an die alte Fassung gewöhnt sind.

Zusammenstellung der in der Enzyklopädie gespeicherten Begriffe.
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BezeichnungBeschreibung
Tabu-TechnikTechniken, die mit dem Wesen der Mediation nicht im Einklang stehen
TahkimTahkim ist eine Form der Konfliktbeilegung in der islamischen Tradition. Das Verfahren ist mit einem Schiedsgerichtsverfahren zu vergleichen. Die Wortwurzel h-k-m steht unter anderem für urteilen, entscheiden und beurteilen. Unter Tahkim versteht man eine formelle Schlichtung bzw. ein Schiedsgerichtsverfahren, wobei der Schiedsrichter nicht nur ein einfaches Urteil über die Konfliktparteien fällt, sondern versucht, ihre Aussöhnung zu erreichen.
TaktikTaktik ist die konkrete Umsetzung einer Strategie in bestimmten Situationen oder kurzfristigen Phasen. Sie ist kleinteiliger und konzentriert sich auf die kurzfristige Anpassung an Gegebenheiten.
TatbestandDas den rechtlich zu untersuchenden Sachverhalt oder die zu befolgende Regel beschreibende Merkmal in einer Norm (Gesetz, Verordnung).
Täter-Opfer-AusgleichMediation in Strafsachen, wo die Schlichtungsinitiative vom Täter ausgeht (anders als im Sühneverfahren). Der Täter-Opfer-Ausgleich kann als Schlichtung oder Mediation durchgeführt werden.
TätigkeitsbeschränkungTätigkeitsbeschränkungen ist die Überschrift von § 3 Mediationsgesetz. Die Beschränkung ist ein Tätigkeitsverbot für Mediatoren bei Vor- oder Nachbefassung in derselben Sache.
Tätigkeitsverbot§ 3 Mediationsgesetz verbietet die Tätigkeit als Mediator falls zuvor in derselben Sache eine Tätigkeit für eine der Parteien stattgefunden hat.
TatsachenklärungErmittlung streitiger Tatsachen, die für die Lösungsfindung relevant sind. Die Tatsachenklärung ist das Pendant zur Beweiserhebung im Gerichtsverfahren. Anders als dort geht es allerdings nicht um die Frage, ob die eine oder andere Partei in ihrem Vortrag recht hat oder nicht, sondern darum von welchen Fakten auszugehen ist damit die Lösung möglich und umsetzbar ist.
TeamEin Team ist eine Gruppe von Individuen, die zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Teams unterscheiden sich von anderen Gruppen durch ihre spezifischen Merkmale wie gemeinsame Ziele, klare Rollen und Verantwortlichkeiten, Interdependenz und eine gemeinsame Identität.
Team-MediationDie Mediation wird von mehreren Mediatoren durchgeführt. Wie bei der Co-Mediation wird es als ein Mediationsfehler anzusehen sein, wenn der Mediator keine Teammediatoren einsetzt.
TechnikenTechniken sind die Werkzeuge zur Umsetzung der Methoden. Siehe auch mediative Techniken.
Technologie MediationVermittlung zwischen Entwicklern und Nutzern im internationalen Transfer von Umwelttechnologien zur Steigerung der Effizienz bei der technischen Unterstützung.
TeilnahmeberechtigungEs geht um die Frage, wer überhaupt alles an einer Mediation teilnehmen muss, kann und darf.
Teilnahmebescheinigung (135 FamFG)Nach §135 FamFG kann der Richter in Familiensachen ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Der Mediator muss hierüber eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung unterscheidet sich von der Erfolglosigkeitsbescheinigung nach § 15 a EGZPO.
TeilnahmeeignungSiehe Teilnahmeberechtigung. Die Frage der Eignung zur Teilnehme geht allerdings mit der Frage der Mediationsfähigkeit einher.
telefonische Shuttle-Mediation

Mediation am Telefon und mit Einzelgesprächen, veranlasst durch die Rechtsschutzversicherung.

TelefonmediationMediation wird ganz oder teilweise per Telefon durchgeführt
Temperamentenlehre

Die Temperamentenlehre hat den Charakter eines Menschen nach den vorherrschenden vier Körpersäften (rotes Blut, weißer Schleim, schwarze und gelbe Gallenflüssigkeit) wie folgt unterschieden:

  1. Sanguiniker (heiter und aktiv)
  2. Phlegmatiker (passiv, schwerfällig)
  3. Melancholiker (traurig, nachdenklich)
  4. Choleriker (leicht erregbarer, unausgeglichen, jähzornig)

Heute wird die Persönlichkeit nach dem Fünf-Faktoren-Modell oder den Big Five eingeschätzt.

Terminologie

Die Terminologie bezieht sich auf die Fachsprache oder den spezifischen Sprachgebrauch in einem bestimmten Fachgebiet oder einer bestimmten Domäne. Sie umfasst die systematische Erfassung, Benennung und Beschreibung von Fachbegriffen, die für ein bestimmtes Wissensgebiet oder eine bestimmte Fachdisziplin relevant sind. Die Terminologie dient dazu, eine einheitliche und präzise Kommunikation in einem Fachbereich sicherzustellen. Auch die Mediation verwendet eine Fachsprache. Sie ist aber noch nicht abgestimmt. Viele Begriffe werden zwar identisch verwendet aber unterschiedlich konnotiert.

Terminologie spielt eine wichtige Rolle in verschiedenen Bereichen, darunter Wissenschaft, Technik, Medizin, Recht, Wirtschaft und Übersetzung.

TerminsabbruchDer Abbruch eines Mediationstermins sollte nicht mit dem Abbruch der Mediation gleichgesetzt werden. Wenn die Partei etwa aus emotionalen Gründen aus einem Termin wegläuft bedeutet das nicht, dass sie, wenn sie sich wieder beruhigt hat, die Mediation fortsetzen wird (und will). Ein situationsbedingter Abbruch des Gesprächs ist nicht zwingend gleichzusetzen mit einer Kündigung der Mediation.
TetralemmaDas Tetralemma ist eine „Aufstellungsmethode“, die sehr gut geeignet ist, sich in eine Situation zu versetzen und sie gedanklich durchzuspielen. Ein Dilemma wird in ein Tetralemma umgewandelt, indem den widersprüchlichen Perspektiven weitere hinzugedacht werden.
Textform§126b BGB besagt, wie die Textform rechtswirksam zu vollziehen ist. Wenn das Gesetz Textform vorschreibt, muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und dass sie geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
ThemenDie zur Konfliktbeilegung anzusprechenden Themen ergeben sich aus der Neutralisation der Positionen und nehmen auf die Konfliktdimensionen bezug
ThemenauswahlDie Themenauswahl verdeutlicht, dass die Phase zwei alle relevanten Themen sammelt aber nicht notwendigerweise alle Themen in das Gespräch einführt. Als ausgewählt gelten die Themen, denen beide (alle) Parteien zustimmen.
ThemenbildungThemen werden aus der Sachverhaltsdarstellung der Parteien gebildet. Die Themen neutralisieren die Position und die Gegenposition, indem beide Positionen im Thema vorkommen.
ThemenfestlegungDie Themenfestlegung ist eine Mediationsabrede, die die Mediationsdurchführungsvereinbarung ergänzt. Sie ermächtigt den Mediator, das Thema zu bearbeiten und begrenzt ihn zugleich darauf. Die Themenfestlegung ist Teil der Themensammlung und der Themenpriorisierung.
ThemenlogikDie Themenlogik beschreibt den inneren logischen Zusammenhang der Themen und ihre Vernetzung mit dem Konflikt und dem Prozess.
ThemenportaleDie Themenportale im Thinktank Mediation entsprechen den Kapiteln des Mediationshandbuchs. Die über die Entwicklungsjahre gewachsene Gliederung des Handbuchs bildet die Thematik der Mediation vollständig ab. Deshalb liegt es nahe, die Kapitel der Buchabschnitte auch als Landingpages für die Thematik der Mediation generell zu nutzten und die gesamten Inhalte des Portals auf diese Gliederung abzustimmen.
ThemenpriorisierungWenn in der Themensammlung in der zweiten Phase mehrere Themen aufkommen, müssen sich die Parteien dafür entscheiden, welches Thema als erstes angegangen wird. Dieser Vorgang wird als Themenpriorisierung bezeichnet.
Themensammlung (Methode)Die Themensammlung beschreibt eine Top-Down-Methode zur Erfassung des Gegenstandes des Verfahrens. Der Gegenstand wird gedanklich aus dem Abstraktum des Themas hergeleitet. Ihm werden die Positionen und der Sachverhalt zugeordnet. Die Themen werden abgefragt, wobei die Themenvorschläge meist aus Argumenten, Positionen, Lösungen oder Motiven bestehen. Die Themensammlungsmethode erfordert alsxo eine Bereinigung der Vorschläge, um die zu bearbeitenden Fragen herauszustellen. (Siehe Dimensionieren)
Themensammlung (Phase)Die zweite Phase der Mediation wird entweder als Themensammlung oder als Bestandsaufnahme bezeichnet. Die unterschiedlichen Begriffe deuten die unterschiedlichen Herangehensweisen an. In beiden Fällen geht es darum, die Fragen herauszuarbeiten, die zu klären sind, damit das Problem gelöst werden kann.
ThemenvereinbarungEine zutreffendere Bezeichnung der 2.Phase, die oft als Bestandsaufnahme oder Themensammlung bezeichnet wird. Die Themenvereinbarung legt den Verfahrensgegenstand fest.
Themenzentrierte InteraktionDie Themenzentrierte Interaktion (TZI) versucht eine dynamische Balance in der Arbeit mit Gruppen herzustellen. Die Balance bezieht sich auf die Faktoren Person (Ich), Gruppeninterak­tion (Wir), Aufgabe (Es) und Umfeld (Globe). Die Gleichgewichtig­keit der Faktoren wird als Basis der TZI-Gruppenarbeit beschrieben.
Themenzuordnung

Wenn die Parteien den Sachverhalt schildern, filtert der Mediator die Positionen heraus und ordnet sie den Themen zu. Der Mediator ist gut beraten, wenn er die Themen den Konflikten zuordnet, die seine Konfliktlandkarte ergibt.

Themenzustimmung einholenDie Themenzustimmung bezeichnet die Erlaubnis der Parteien über einen in der zweiten Phase herausgearbeitetes Thema zu sprechen. Das erlaubte Thema definiert den Mediationsgegenstand.
Theorie der vier LebensanschauungenDie Theorie der vier Lebensanschauungen, auch bekannt als "Lebenspositionen", wurde von Eric Berne, dem Begründer der Transaktionsanalyse, entwickelt. Diese Theorie besagt, dass jeder Mensch eine von vier grundlegenden Lebensanschauungen hat, die seine Wahrnehmung und Interaktionen mit der Welt beeinflussen.
Theory of Mind (ToM)Die Theory of Mind (ToM) ist ein zentrales Konzept in der Kognitionspsychologie und den Neurowissenschaften, das die Fähigkeit beschreibt, anderen Menschen mentale Zustände wie Gedanken, Überzeugungen, Absichten und Emotionen zuzuschreiben. Diese Fähigkeit ist entscheidend für soziale Interaktionen, Empathie und Kommunikation.
Therapeut
TherapieTherapie bezeichnet geplante, fachlich begründete Interventionen, die darauf abzielen, psychisches oder körperliches Leiden zu lindern, Funktionsstörungen zu behandeln, Entwicklungs- oder Verhaltensmuster zu verändern oder die Lebensqualität betroffener Personen zu verbessern. Therapie setzt regelmäßig voraus, dass ein Behandlungsbedarf besteht oder angenommen wird.
Therapiemediator Ein Therapeut der Mediator ist und eine Mediation durchführt.
Thinktank MediationThinktank heißt übersetzt Denkfabrik. Der Thinktank Mediation trägt alles zusammen, was zum Denken in und über die Mediation und ihre Verwendung hilfreich und notwendig ist. Er kann als Werkzeug der Werkzeuge bei der Anwendung, zur Forschung und zur Ausbildung in Mediation genutzt werden.
TitelDer Begriff hat mehrere Bedeutungen. Er bezeichnet den Namen eines Buches, im Juristischen ein vollstreckbare Gerichtsentscheidung (Urteil), eine den Rang kennzeichnende Bezeichnung, die als Zusatz vor den Namen gestellt werden kann oder den mit eben einer Ausbildung gekennzeichneten Rang als Grundlage für die Berufstätigkeit. Der Begriff Mediator stellt keinen Titel dar. Wohl aber der zertifizierte Mediator. Weil dieser Begriff aber nur Mindestanforderungen repräsentiert, ist er als Titel ungeeignet.
Totschlagargumente auflösenTotschlagargumente oder Killerphrasen sind Aussagen, die darauf angelegt sind, ein Gespräch schnell und ohne Ergebnis zu beenden. Killerphrasen verfügen über keinen wirklichen Informationsgehalt. Meistens beinhalten sie eine Abwertung. Wenn ihre Bedeutung erkannt wird, lassen sie sich umwandeln.
Toxic Posi­ti­vityDie Neigung, allem eine gute Seite zuzuschreiben und sich (oder anderen) das Leben schön zu reden. Die Positivität (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) ist toxisch, wenn sie zur Selbstentfremdung führt. Sie ist vom positiven Denken und dem Optimismus der Mediation zu unterscheiden.
Trainer
TransaktionsanalyseDie Transaktionsanalyse ist ein psychologisches Konzept, das von Eric Berne in den 1950er Jahren entwickelt wurde. Berne war ein kanadischer Psychiater, der sich für die menschliche Kommunikation und die zwischenmenschlichen Beziehungen interessierte. Er entwickelte die Transaktionsanalyse als ein Werkzeug, um die Art und Weise zu verstehen, wie Menschen miteinander kommunizieren und interagieren.
TransaktionsmodellDas Transaktionsmodell von Eric Berne ist die Grundlage der Transaktionsanalyse. Das Modell beschreibt, wie Menschen miteinander kommunizieren und interagieren. Es geht davon aus, dass zwischenmenschliche Interaktionen in Form von Transaktionen stattfinden, bei denen mindestens zwei Personen beteiligt sind, die sich gegenseitig Nachrichten senden und empfangen. Diese Nachrichten können verbal oder nonverbal sein und können eine positive, negative oder neutrale Wirkung haben.
TransdisziplinaritätÜber die Interdisziplinarität hinausgehende Verknüpfung der Disziplinen.
transformative MediationTransformative Mediatoren versuchen, die Art der Konfliktinteraktion der Parteien durch Anerkennung und Empowerment zu stärken, damit sie ihre Konflikte selbst produktiv bewältigen.
transformatives KonzeptDas transformative Konzept der Mediation stellt das Empowerment und die Recognition in den Vordergrund. Es geht um die Befähigung der Partei, für sich selbst einzutreten und darum die Sichten der Gegenseite wahrzunehmen.

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2024-05-07 16:40 / Version .

Siehe auch: Lexikon