| Ein guter Mediator (Qualitätsmerkmal) | Ein guter Mediator überzeugt nicht durch Durchsetzungskraft oder Lösungsvorschläge, sondern dadurch, dass er die Lösungshindernisse erkennt und aus dem Weg räumt. |
| Einschätzung des Mediators (Qualifikation) | Konfliktparteien müssen nicht auf Vermutungen oder Eindrücke angewiesen bleiben. Nach § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet, über seine Ausbildung, seine Erfahrung und seine fachliche Eignung Auskunft zu erteilen. Eine qualifizierte Mediation setzt Transparenz voraus – und beginnt mit der Bereitschaft, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. |
| Qualität eines Mediators | Die Qualität eines Mediators zeigt sich nicht in einzelnen Techniken, sondern in seiner Fähigkeit, Komplexität zu erkennen, einzuordnen und in ein stimmiges mediatives Vorgehen zu übersetzen. |
| Startproblem-Erstkontakt | Der beste Erstkontakt macht den Mediator entbehrlich – nicht unverzichtbar. |
| Startproblem-Instrumentalisierungsrisiko | Instrumentalisierungsrisiko entsteht dort, wo der Mediator nicht nur den Prozess öffnet, sondern Inhalte, Deutungen oder Narrative einer Seite transportiert, ohne Mandat aller Beteiligten. |
| Startproblem | Je größer das Startproblem, desto kleiner muss der erste Impuls sein. |
| Krankheit erkennen - Mediationsfähigkeit | Es macht Sinn, dass sich die Parteien pauschal dazu erklären, ob sie wegen einer Krankhait in Behandlung sind. |
| Mediationsgegenstand | Der Mediationsgegenstand (Gegenstand der Mediation) ist das Thema, worüber zu sprechen ist, um das Problem, das Dilemma oder den Konflikt beizulegen. |
| Vertraulichkeitszusage | Eine Vertraulichkeitszusage allein könnte lediglich als ein moralisches Signal verstanden werden. Rechtssicherheit entsteht erst durch konkrete Vereinbarungen zur Verschwiegenheit oder dementsprechende gesetzliche Tatbestände. Ohne diese ist die Durchsetzbarkeit vor Gericht bei einer Verletzung der Vertraulichkeit unsicher. |
| Anforderungen an die Metaebene | Die Gedanken sind frei, sodass eine Reflexion über alles möglich ist und alles hinterfragt werden kann in der Mediation. Allerdings muss die zu findende Lösung dem anzuwendenden Recht entsprechen. Das Recht könnte die Freiheit einschränken, sodass beispielsweise eine Verabredung zur Straftat nicht möglich ist. |
| Grenzen der Mediation | Unter Anwendung der kognitiven Mediationstheorie werden die Grenzen der Mediation immer erreicht, wo eine Reflexion verhindert und ein Denken vereitelt wird. |
| Synchronisation der Gedanken | Der Mediator synchronisiert nicht nur die Kommunikation, sondern auch die Gedanken. |
| Prozessarbeit | Mediation ist Arbeit am Prozess |
| verfahrens- und personenimmanente Lösungshindernisse | Zunächst sind immer die verfahrensimmanenten Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Können die Parteien auch dann, wenn der gedankliche Weg frei ist und alle Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, sich noch immer nicht auf konstruktive Gedanken zur Lösungsfindung einlassen, muss nach Ursachen gesucht werden, die in der Person begründet sind. |
| Ausbildungsumfang | Je tiefer Sie in die Arbeit am Konflikt einsteigen wollen, desto aufwändiger wird die Ausbildung. |
| Verteilungsmasse | Je größer der Verteilungsspielraum (und die Verteilungsmasse) ist, umso weniger rentiert sich ein Streit. |
| Beratungshinweis | Der Beratungshinweis ist stets zu geben, sobald ein Beratungsbedarf auftaucht, den der Mediator selbst nicht decken kann. |
| Verfahrenswahl | Die Verfahrenswahl ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit geändert und den Bedürfnissen der Parteien angepasst werden. Verfahren können auch ausgesetzt oder zum Ruhen gebracht werden, wenn der Konfliktverlauf dies erfordert. |
| Informationsqualifikation | Wer die Information nicht kennt, kann nicht mit ihr umgehen. Der Mediator identifiziert deshalb jede Information, bevor er sie weiterverarbeitet. |
| Gedanken sind frei | In der Mediation kommt es darauf an, Informationsfilter wie jede andere Einschränkung oder Manipulation von Informationen zu erkennen und aufzuheben, damit die Gedanken befreit werden. |
| Allparteilichkeit und Neutralität | Die Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln. |
| Verhandeln auf gleicher Augenhöhe | Der Mediator muss sicherstellen, dass die Partei mit der Gegenseite auf gleicher Augenhöhe verhandeln kann. |
| Eigenverantwortlichkeit | In der Mediation wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Partei für sich selbst spricht. Sie braucht nur dann einen Beistand, wenn sie dazu nicht in der Lage ist. |
| Erkenntnis des Mediators | Der Mediator fragt stets: Wozu muss ich das wissen und wie fügt sich das Wissen in die Mediation ein? |
| Kernnwissen der Mediation | Die Mediation lebt von dem Wissen, was die Parteien dazu befähigt, trotz des Konfliktes und widriger Umstände selbst eine konstruktive Lösung zu finden. |
| Der Mediator fragt nicht, was er als nächstes tut. Er fragt was gerade passiert, welche Erkenntnis erforderlich ist, um die Mediation fortzusetzen, warum sich der Partei die gebotene Erkenntnis nicht erschließt und was er dazu beitragen kann, der die Partei den Gedanken an sich heranlässt mit der Option ihn wieder zu verwerfen. |
| Strategie der Mediation | Die Strategie der Mediation besteht darin, alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Parteien davon abhalten (können), die Lösung des Problems oder des Konfliktes selbst herbeizuführen. |
| Werkzeuge und ihre Wirkung | Die Werkzeuge entfalten ihre mediative Wirkung nur in ihrem vorgegebenen Zusammenspiel.
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| Streitbeilegungsverfahren | Das Streitbeilegungsverfahren ist ein Konfliktbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle
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| Verbraucherschlichtungsstelle | Die Verbraucherschlichtungsstelle führt ein Streitbeilegungsverfahren, das eine angepasste Moderation, eine Mediation eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren darstellen kann, wofür der Streitmittler verantwortlich ist. |
| Berufstätigkeit des Mediators | Beachten Sie bitte, dass die methodische Anwendung der Mediation im erweiterten Mediationsradius und außerhalb des Verfahrens nach §1 Mediationsgesetz keine berufliche Zuordnung erfordert. |
| Formalisierung der Mediation | Je höher der Konflikt eskaliert ist, desto deutliche muss sich die Mediation von dem Konfrontationsgeschehen herum abgrenzen. Nur so lässt sich die Konfrontation heraushalten. |
| Der gedankliche Flow | Wenn sich Gedanken nicht im Rhythmus der Mediation entwickeln lassen, ist die Durchführung einer Mediation nicht möglich |
| Empathie und Emotionen | Wenn die Emotionen (Gefühle) des Gegenübers nicht wahrgenommen und verstanden oder gar geleugnet werden, fühlt sich der ganze Mensch nicht akzeptiert. Deshalb werden Emotionen als nicht verhandelbare Tatsachen beschrieben. |
| Dimensionieren und Umgang mit Komplexität | Bei jeder Information ist darauf zu achten, um welche Art Information es sich handelt. Fakten werden anders behandelt als Meinungen, Argumente anders als Themen und Positionen, Lösungen anders als Motive usw. Sobald die Information qualifiziert wurde, kann sie eingeordnet werden und es ist klar, wie mit ihr umzugehen ist. |
| Grenzen überwinden | Es ist das Denken, das Grenzen überwindet (und überwinden muss). Die Mediation beschreibt lediglich den gedanklichen Weg und die Bedingungen, dass und wie sich die Grenzen überwinden lassen. |
| Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation | Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation wirkt sich auch auf die Verwendung der Mediation aus. Im Mittelpunkt steht ihre Kompetenz, die sich methodisch auch in anderen Verfahren abbilden lässt. |
| Gerechtigkeit und Vergeltung | Die Vergeltung als Reaktion auf eine als ungerecht empfundene Handlung erlangt eine Priorität vor dem Eigeninteresse. |
| Gerechtigkeit | Gerechtigkeit wird mit dem Rechtsgefühl emotional wahrgenommen. Die mit der Gerechtigkeit verknüpften Wertvorstellungen sind deshalb relativ und kulturabhängig zu beurteilen.
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| Verletzung und Heilung | Eine Verletzung kann nicht durch eine weitere Verletzung geheilt werden. |
| fit the form to the fuss | Fit the form to the fuss lautet ein eindringlicher Appell in ADR-Verfahren. Er besagt, dass sich die Form den Umständen anpassen soll. Ihr Orientierungspunkt sind die 3 Ps: people, problem and the process, Also Parteien, Problem und Prozess. Alles muss miteinander einhergehen. und aufeinander abgestimmt sein. |
| Eigenverantwortung | Je mehr Verantwortung eine andere Person (beispielsweise der Richter, Schlichter oder Mediator) übernimmt, umso mehr Gelegenheiten bieten sich anderen, ihre Eigenverantwortung in den Hintergrund zu stellen. |
| Verantwortlichkeit | Jeder kann nur Verantwortung für das übernehmen, was er auch kontrollieren kann. |
| Verfahren als Rahmen | Das Verfahren (also der Container) ergibt den feststehenden rechtlichen Rahmen des Verfahrens. Die Methode ist sein Inhalt. |
| Verstehensvermittlung | Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung, während die Schlichtung eine Lösungsvermittlung ist. |
| Der leichte Weg | Der Weg in die Kooperation muss erleichtert, der Weg in die Konfrontation muss erschwert werden |
| Kooperation und Konfrontation | Eine Kooperation ist in einer Konfrontation nicht möglich. Kooperation und Konfrontation schließen einander aus! |
| Streitanlass | Die Mediation gibt keinen Anlass zum Streit (zur Konfrontation) |
| Strategie des Weges | Die Verfahren beschreiben die strategischen Möglichkeiten als Wegstrecken der Konfliktbeilegung |
| Das Ziel der Mediation | Das Ziel der Mediation ist, eine Lösung zu FINDEN. Mithin steht die SUCHE im Vordergrund, bei der die Parteien die zum Finden führenden Themen und die an der Bedeutung der unterschiedlichen Sichten und der Nützlichkeit zu orientierenden Lösungskriterien selbst erarbeiten. |