Die Leitsatzdatenbank

Mediation ist nicht gleich Mediation. Ihre Varianz verwirklicht sich in einer Vielfalt, in der sich ganz unterschiedliche Sichten auf die Mediation und Lehren offenbaren. Wiki to Yes hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese unterschiedlichen Sichten zu ergünden und gegenüberzustellen. Das Leitsatzverzeichnis ist nur ein Hilfsdmittel, um dieses Ziel zu erreichen. Bitte beachten Sie auch:

Mediationsverständnis Differenzierung nach Schulen Leitsatzverzeichnis Beispieleverzeichnis

Die Datenbank erfasst alle Theoreme, Lehr- und Merksätze, die in den Text der Wikiseiten eingearbeitet sind. Die Datenbank erlaubt ihre Überarbeitung und erleichtert das Auffinden der Merksätze. Auch sind Zuordnungen möglich. Die Zuordnung zu den Kategeorien erlaubt die Gliederung und Sortierung. Die Zuordnung zu unterschiedlichen Schulen erlaubt ihre Validierung und hilft, die unterschiedlichen Lehren und Sichten auf die Mediation zu erkennen und gegeneinander abzugrenzen.

Zusammenstellung der Leitsätze
In dieser Zusammenstellung können die Leitsätze nach Schlagworten ausgewählt werden. Eine Zusammenstellung, die nach Schulen unterscheidet, finden Sie unter Thesen der Mediationsschulen. Geben Sie im Suchfeld unterhalb der Spaltenüberschrift einfach ein Stichwort ein, um einen Leitsatz zu finden.
 
BezeichnungLeitsatz
FachausbildungDer Konflikt interessiert sich nicht für Fächer. Er kann fachübergreifend auftreten und endet nicht, weil er sonst den Bereich einer Wirtschafts- oder Familienmediation überschreitet.
FachmediationenEine Fachmediation ist die Anwendung der Mediation für ein bestimmtes Anwendungsfeld. Die dahinführende Kompetenz und Ausbildung ist die über die Grundkompetenz hinausgehende Fachkompetenz.
Sicherheit in der MediationWenn niemand die Mediation verlässt, entsteht eine mit dem Gerichtsverfahren zu vergleichende Situation. Das Verfahren kann zu Ende geführt werden. Wie dort ist die Frage nach der Qualität des Ergebnisses eine andere.
Garant des Verfahrens

Die Mediation selbst ist der Garant für ihr Gelingen. Wenn sie korrekt durchgeführt wird, bildet sie einen Gedankengang heraus, aus dem sich die Lösung ergibt. Der Mediator ist der Garant dafür, dass sich die Mediation verwirklicht.

Bearbeitungstiefe bei der KonfliktarbeitJe höher der Konflikt eskaliert ist, desto tiefer muss die Konfliktbearbeitung gehen.
Vergrößerung des LösungskuchensJe mehr Konfliktdimensionen anzusprechen sind und je komplexer sich der Fall gestaltet, umso größer ist die Chance, den Lösungskuchen zu vergrößern.
Der LösungskuchenDer Lösungskuchen lässt sich fast immer vergrößern. Nur wenn das nicht der Fall ist, macht eine Mediation wenig Sinn.
Geeignetheit der MediationJe geringer die Chancen sind, die die Parteien einer zielführenden Konfliktlösung beimessen, umso mehr engagieren sie sich bei der Suche nach einer anderen Lösung. Je mehr sie sich an der Suche beteiligen und sich auf die Mediation einlassen, umso größer sind die Chancen, dass die Mediation gelingt.
Der LösungskuchenEin Mediator (oder eine Mediatorin) gehen immer davon aus, dass sich der Lösungskuchen vergrößern lässt.
Der Mensch im Fokus der MediationDer Mediator arbeitet mit dem Mensch und nicht am Menschen. Erst Recht bearbeitet er nicht den Menschen. D.h.: Auch wenn die Medianden im Fokus stehen, sind sie KEIN Bearbeitungsgegenstand. Der Mediator hilft ihnen, die Informationen zu erlangen, zu verarbeiten und zu übermitteln, damit sie die beste Lösung finden können.
WerkzeugverwendungWerkzeuge aus allen Disziplinen und Berufen können in der Mediation verwendet werden, wenn sie sich in die Mediation methodisch einfügen und dem Wesen der Mediation entsprechen.
Freiwilligkeit als EigenschaftDie Freiwilligkeit ist ein unabdingbares Recht und ein wesentlicher Grundsatz, wenn nicht eine Eigenschaft der Mediation
VerfahrensentscheidungenAlle Entscheidungen - auch das Verfahren betreffend - werden im Konsens getroffen. Dieser Grundsatz lässt sich schon aus der Freiwilligkeit ableiten. Psychologisch ergibt er sich aus dem Verfahrensritual.
Rolle des MediatorsDer Mediator ist die an den Verhandlungen beteiligte Person, die nicht selbst verhandelt!
Digitale KompetenzDie digitale Kompetenz umfasst die Fähigkeit und die Fertigkeit sich für die passende Software (z.B. Konferenzsoftware) zu entscheiden, ihren Einsatz korrekt vorzubereiten, die Software umfassend zu bedienen und vor allem sie in das Verfahren (z.B. die Mediation) zu integrieren.
KonfliktanalyseOhne den Konflikt (genau) zu identifizieren, ist eine Arbeit am Konflikt kaum möglich. Die Konfliktanalyse ist deshalb ein unverzichtbares Werkzeug des Mediators!
TeilnahmeberechtigungWer an einer Mediation teilnehmen darf, ergibt sich aus dem Mediationsvertrag bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Die Parteien entscheiden stets gemeinsam über diese Frage. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an einer Mediation kann es nur in dem Umfang geben, wie es einen Anspruch auf Durchführung einer Mediation gibt.
Navigationshilfe Die Mediationslandkarte hilft bei der Strukturierung der Mediation!
Herleitung und Konzept der MediationDas Konzept der Mediation entspricht der jeweiligen Herleitung, die sich aus der Mediationstheorie (oder den Theorien im Hintergrund) ableiten lässt. Das Mediationskonzept muss dem Mediationsverständnis entsprechen, so wie seine Herleitung das Verständnis der Mediation präzisiert. Das Konzept beschreibt eine Herangehensweise, die das Wesen der Mediation nachvollziehbar und reproduzierbar verwirklicht.
MediationsgegenstandGegenstand der Mediation ist nicht der Streit, sondern die sich aus ihm ergebenden Einsichten und Erkenntnisse.
Die InformationWährend die Mediation beschreibt, welche Informationen wie zu Erkenntnissen führen, beschreiben die Werkzeuge, wie die Informationen beizubringen und auszuwerten sind.
aktives ZuhörenKeine Frage ohne Paraphrase!
RechtsordnungDas Recht wird definiert als die verbindliche Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen.
RechtsquellenMan unterscheidet geschriebenes oder gesetztes Recht und ungeschriebenes Recht.
SubsumtionAn dieser Stelle noch ein sehr eindringlicher Hinweis: Wenn bei einer Prüfung ein Tatbestandsmerkmal sonnenklar erfüllt ist, kann dies ohne Prüfung in epischer Breite festgestellt werden
GesetzesauslegungDessen ungeachtet gilt immer wieder und zuallererst: Maßgeblich ist das Gesetz. Ein Blick in das Gesetz beseitigt manche Zweifel!
GesetzesauslegungHinweis: Wegen des Grundsatzes nullum crimen nulla poena sine lege scripte (kein Verbrechen ohne geschriebenes Gesetz) gelten im Strafrecht viel strengere Anforderungen an die Auslegung! Erst recht ist eine Analogie völlig ausgeschlossen und verboten!
GesetzeshierarchieDas BGB muss heute – wie alle anderen Vorschriften auch – am Maßstab höherrangigen Rechts, vor allem des Grundgesetzes gemessen werden.
WillenserklärungenEine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist
WillenserklärungenDie Willenserklärung ist Kern des Rechtsgeschäfts.
Vertrag als RechtsgeschäftDer wichtigste Fall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts ist der Vertrag.
Einrede der VerjährungDie Einrede der Verjährung hindert die Durchsetzung des Anspruches dauerhaft (§ 214 Abs1 BGB; peremptorische Einrede).
Die privatrechtliche KonfliktlösungZwischen Vorrang einer privatrechtlichen Konfliktlösung und dem Zwang zu einer privatrechtlichen Konfliktlösung besteht ein zu unterscheidender, gravierender Unterschied.
Auslegung eines RechtsgeschäftesWichtig ist, dass die Auslegung eines Rechtsgeschäfts stets vor anderen Behelfen wie Anfechtung oder die Feststellung eines Dissenses (dazu sogleich) hatDie Rechtsordnung versucht stets, den Willen der Parteien (Privatautonomie!) durchzusetzen.
Schwebende Unwirksamkeit von VerträgenDie schwebende Unwirksamkeit ist der wichtigste Unterschied zum Geschäft, das ein Geschäftsunfähiger vornimmt: Jenes ist nichtig, dieses nur schwebend unwirksam.
VertretungsbefugnisVertreter kann jeder zumindest beschränkt Geschäftsfähige (§ 165 BGB), nicht aber der Geschäftsunfähige sein.
Höchstpersönliche RechtsgeschäfteEs gibt höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (Heirat, Testament), bei denen die Erteilung einer Vollmacht von vorneherein ausgeschlossen ist.
Vertretung ohne VertretungsmachtOhne Vertretungsmacht handelt auch derjenige, der eine vorhandene Vertretungsmacht überschreitet.
Voraussetzung des VerschuldensDas Verschulden setzt eine pflichtwidrige Handlung, Verschuldens bzwDeliktsfähigkeit sowie eine Verschuldensform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.
Unmöglichkeit der Leistung An dieser Stelle ein Hinweis: Unmöglichkeit ergibt sich immer aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses. Lautet der Auftrag gerade darauf, den Ring vom Meeresgrund zu bergen, liegt selbstverständlich keine Unmöglichkeit vor. Daher ist in diesem Zusammenhang immer an die oben dargestellten Grundsätze der Auslegung zu denken.
Bedingungen im RechtsgeschäftWichtig ist, dass sich die Rechtslage alleine durch Eintritt der Bedingung (das gilt auch für die Befristung) ändert. Eines weiteren Rechtsgeschäfts bedarf es nicht, um die Rechtsfolge nach Bedingungseintritt zu regeln. Zum Schutz desjenigen, der Begünstigter einer Bedingung ist, siehe § 160 BGB.
Trial and Error als Lernprozess in der Mediation

Das in der Mediation anzuwendende Trial and Error Prinzip ist ein Lernprozess, von dem der Mediator und die Parteien profitieren weil Fehlannahmen ausgeschaltet werden.

Denken und Verstand in der MediationDenken bedeutet, durch die Aktivität des Verstands zu Aussagen, Gedanken und Schlussfolgerungen zu gelangen. Dabei ist die Erkenntnis die Einsicht, die Schlussfolgerungen einerseits ermöglicht und andererseits aus ihnen resultiert. Die Mediation ist mehr als alle anderen Verfahren darauf angewiesen, dass die Parteien zu Erkenntnissen gelangen.
Worte und GefühleStarke Gefühle brauchen starke Worte. Beschwichtigung und Schönreden führen an der Wirklichkeit vorbei.
Bedeutung der MediationDie Mediation ist kein Instrument, einen rechtswidrigen Zustand herbeizuführen oder zu legitimieren.
Umgang mit der Komplexität in der MediationVon einem Profi-Mediator muss man erwarten, dass er die Komplexität bewältigen kann!
Bedeutung der LösungDie Lösung ist nicht nur nicht bekannt, sie ist auch völlig irrelevant!
Die Systemik der MediationWenn die Mediation auch den systemischen Zusammenhang als Teil der Konfliktlösung behandeln will, darf sie selbst nicht zum Teil des Streitsystems werden.
Das Puzzle der MediationEs ist die Aufgabe des Mediators, zu erkennen, welche Bausteine und Elemente wie in das Bild passen und wo sie hingehören, damit eine Mediation einerseits und eine darauf basierende Lösung andererseits erkennbar wird.
Bedeutung des VerstehensAuf das Verstehen kommt es an!
Eingabe und Pflege der Leitsätze
Hier können Sie einen neuen Leitsatz erfassen oder den Trackler bearbeiten. Um einen Leitsatz zu bearbeiten, klicken Sie im Leitsatzverzeichnis einfach auf den Datensatz. Die Leitsätze können mit dem folgenden Code im Text eingebunden werden:

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Hinweise und Fußnoten

Alias: Lehrsätze, Ausblick, Theorem, Merksatz
Siehe auch: Wiki to Yes Aktionen
Prüfvermerk: