| Mediationsverständnis | Das zugrundeliegende Mediationsverständnis ist ausschlaggebend für die Festlegung der Pflichten des Mediators. Je klarer das Mediationsverständnis definiert ist umso definitiver lassen sich die Pflichten ermitteln. |
| Zwang zur Mediation | Der Zwang zur Mediation macht die Mediation nicht groß, sondern klein. |
| Verantwortung des Richters | Die Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes. |
| Angabe der Grundsätze der Mediation | Dass Gesetz verlangt die Abstimmung der Grundsätze in §2 Mediationsgesetz. Zu nennen sind (zunächst nur) die (unverzichtbaren) Grundsätze, die der Verhandlungslogik der Mediation entsprechen und diese ergeben. |
| Grundsätze und Ablauf | Es kommt darauf an die Informationen an die Parteien so zu bündeln, dass sie den andersartigen Prozess der Mediation verstehen und sich aktiv in diesem Prozess bewegen können. |
| Informationsbeschaffung | Wenn der Mediator Informationen einbringt oder Berechnungen durchführt haftet er für die Richtigkeit der Information oder des Berechnungsergebnisses. |
| Internationale Mediation | Die internationale Mediation betrifft eine Mediation mit Auslandsbeteiligung, bei der ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Sie ist von der Cross Border Mediation zu unterscheiden, bei der europäisches Recht zur Anwendung kommt. |
| Rollenklärung des Mediators | Die Rolle bestimmt das Verhalten. Je klarer die Rolle definiert ist und je besser sie verstanden wird umso eindeutiger sind die Erwartungen die an die Rolle (oder den Rolleninhaber) gerichtet werden. |
| Umfang der zu erhebenden Informationen | Die in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen. |
| Feedback | Ein Feedback enthält stets die Einladung, die Information zu teilen. |
| gute Absichten | Der Mediator geht davon aus, dass gute Absichten stets vorhanden sind. Er muss sie nur herausarbeiten.
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| Verwendung meditativer Techniken im Prozess | Die Verwendung meditativer Techniken macht aus einer Verhandlung noch lange keine Mediation. Eine Mediation kommt erst zustande, wenn die Techniken mit den Methoden und den funktionalen Einheiten in einem Prozess zusammengeführt werden! |
| Komplexität und Wirkungsgrad der Mediation | Die Mediation kann grundsätzlich die gesamte Komplexität abbilden, aber im Wirkungsgrad reduziert werden, während andere Verfahren grundsätzlich im Wirkungsgrad beschränkt sind, aber dennoch die ganze Komplexität des falles abbilden können |
| Bearbeitungsschwerpunkt und Konfliktlösung | Wenn die Bearbeitung einen umfassenden Schwerpunkt setzt, der breit genug ist und tief genug geht, wenn sich also die Lösung über alle Themen erstreckt und den maximalen Nutzen für alle erzielt, kann der Konflikt als endgültig gelöst angesehen werden |
| multipler, dynamischer Fokus | Der Mediator nimmt einen multiplen dynamischen Fokus ein. Die Achtsamkeit lenkt den Fokus auf den Moment. Der Kontext und der Nutzen entspricht der Voraussicht. Der auf den Ablauf der Mediation gerichtete Fokus passt sich dem zu vollziehenden Gedankengang an. |
| Prozessorientierung der Mediation | Die Mediation ist nutzenorientiert. Der Mediator denkt prozessorientiert. D. h., er achtet darauf, dass sich die Mediation im Verständnis eines Prozesses mit den Parteien realisieren lässt. |
| Positiv umformulieren | Positiv umformulieren heißt nicht, die Dinge schön zu reden. Es heißt zu erkennen, wo sich in dem was die Partei sagt Positives findet! |
| Konsensieren | Je geringer der Widerstand, desto höher ist die Akzeptanz einer Entscheidung |
| Ende der Mediation | Das Ende der Mediation kann angenommen werden, wenn keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich oder möglich sind, um ihren Zweck zu verwirklichen. |
| Strategien schließen sich aus | Wer in einer Konfrontation kooperiert hat einen strategischen Nachteil. Die Konfrontation vereitelt den Informationsaustausch und täuscht falsche Informationen vor, um den Gegner in die Irre zu führen. Die Kooperation teilt Informationen. Wenn das kooperative Verhalten zu einem Informationsvorsprung beim Gegner führt, kann er den Vorsprung in der Konfrontation zum Schaden der anderen Partei nutzen. |
| Die Parteien müssen denken | Die Parteien sollen selbst die Lösung finden. Also müssen sie (auch selbst) denken, nicht der Mediator. Der Mediator muss (lediglich) denken, wie die Parteien denken müssen, damit sie selbst die Lösung finden können. Er kann ihnen das Denken nicht abnehmen. |
| Die Persönlichkeit des Mediators | Die Persönlichkeit des Mediators definiert sich nicht über die Ausbildung. Sie ist allenfalls ein Indikator dafür. Die Persönlichkeit zeigt sich an der Art des Denkens und wie der Mediator mit sich und seinen Mitmenschen umgeht |
| Ruhen des Verfahrens | Wenn das Verfahren ruht, verlieren die Parteien nicht die Chance, den Streit gegebenenfalls gerichtlich weiterzuführen, falls der Einigungsversuch scheitert. Das Gerichtsverfahren bleibt in der Schwebe, bis es förmlich beendet wird.
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| privatrechtliche Ausgestaltung der Mediation | Die Mediation kann nur privatrechtlich ausgestaltet sein. Die Vorstellung, dass der Mediationsvertrag zum Teil einer hoheitlichen Tätigkeit wird, würde dem Wesen der Mediation zuwiederlaufen |
| Grenzen der Neutralität | Die Neutralität kann verhandelt werden. Sie steht allerdings dann nicht mehr zur Disposition, wenn die Wahrnehmung der Metaebene nicht mehr möglich ist oder eine Vorbefassung stattgefunden hat.
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| Abschlussvereinbarung | Sinn und Zweck der Abschlussvereinbarung ist die Sicherung und Umsetzung der gefundenen Lösung! |
| Erfolgskriterien | Die Mediation legt selbst die Kriterien fest, wann sie wie erfolgreich war oder nicht. Die Kriterien ergeben sich aus den Motiven, die in der 3.Phase erarbeitet werden! |
| Informationspflichten | Die Verletzung von Informations- und Offenbarungspflichten stellt einen Mediationsfehler dar |
| Pflichtverletzung | Alles was keine Pflichtverletzung darstellt, ist erlaubt! |
| Rechtsfehler | Eine professionell durchgeführte Mediation verpflichtet den Mediator zur rechtsfehlerfreien Mediation. Der Mediator muss also wissen, was in der Mediation erlaubt ist und was nicht. |
| Interaktionen | Eine Handlung ist niemals nur isoliert zu bewerten, sondern immer nur als Teil einer Interaktionenkette zu betrachten, die durch den Kontext, das Setting, das Verhalten und den Zeitablauf beeinflusst wird. Letztlich ausschlaggebend ist stets die innere Einstellung des Mediators und die Frage, ob und inwieweit diese geeignet war, das Wesen der Mediation |
| Bedeutung des Nutzens | Wenn die Mediation ein nutzenorientiertes Verfahren ist, ist alles richtig was den Nutzen herausstellt. Wenn die Mediation eine Verstehensvermittlung ist, ist alles richtig was ein Verstehen ermöglicht. |
| Interdisziplinarität | Das Recht in der Mediation muss den psychologischen Anforderungen und denen der Mediation entsprechen. |
| Mediationsvertrag | Der Mediationsvertrag ist ein durch das Mediationsgesetz konkretisierter Dienstvertrag |
| Das Leistungsversprechen des Mediators | Das Leistungsversprechen des Mediators im Mediationsvertrag ist die Verpflichtung zur Durchführung einer Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. Seine Leistung besteht aus einer Vermittlung als Basis für eine parteiseitige Lösungsfindung. Der Mediator steht dafür ein, dass sich die Lösungsfindung aus der, den Kunstregeln folgenden Mediation verwirklichen lässt |
| Wahrnehmung und Denken | Ein Mediator muss in der Lage sein, eine präzise Wahrnehmung und Gedankenfolge vorzuhalten |
| Phasenlogik | Die innere Gliederung der Mediation ergibt sich aus der Phasenlogik. |
| Über die Struktur in der Mediation | Die Mediation ist ein strukturiertes und ein strukturierendes Verfahren, das Erkenntnisse im Konflikt ermöglichen soll. |
| Die Zukunftsregelung | Regelungen betreffen die Zukunft! |
| Handwerk und Kunst der Mediation | Die Mediation ist mit einem Handwerk zu vergleichen, das Kunstfertigkeit erfordert. Es gibt Kunstregeln und Pflichten, die es zu beachten gilt unabhängig davon, ob der Mediator ein Handwerker oder ein Heimwerker ist |
| Auflösung von Widersprüchen | Die Mediation ist stets eine Option, wenn es darum geht, Widersprüche aufzulösen. Sie ist allerdings nicht die Einzige. Deshalb ist ein Clearing erforderlich, um die in den Verfahren verborgenen Angebote gegeneinander abzugrenzen. |
| Dynamik des Konflikts | Die Mediation arbeitet MIT nicht gegen die Dynamik des Konfliktes! |
| Mediator als Metaebene | Der Mediator ist seine eigene Metaebene. |
| Die Metaebene in der Mediation | Der Mediator repräsentiert die Metaebene für die Parteien. Die Lösungsfindung bildet die operative Ebene, die dem Mediator verwehrt ist, um die Metaebene sicherzustellen. |
| Systemik der Mediation | Neben dem Streitsystem gibt es auch ein Mediationssystem, das von diesem zu unterscheiden ist. |
| Der Mediator und das Streitsystem | Der Mediator positioniert sich außerhalb des Streitsystems. Er achtet darauf, dass er nicht ein Teil des Streitsystems der Parteien wird und dass er sich von der operativen Ebene fern hält. |
| Denken als Voraussetzung | Die Mediation ist ein verstandesbasiertes Verfahren. Sie funktioniert, wo DENKEN möglich ist und eine Metaebene über den Fall und das Verfahren hergestellt werden kann. |
| Das Ziel der Mediation | Das Ziel ist die auf einem erkenntnisbasierten Konsens der Parteien basierende Lösung. Die Abschlussvereinbarung ist (lediglich) ihre Manifestation |
| Hierarchie und Konsens | Es gibt keine Hierarchie. Alles geschieht im KONSENS |
| Komplexität des Falles | Die KOMPLEXITÄT des Falles wird beachtet, sodass die Parteien vollumfänglich informiert sind |