Die Leitsatzdatenbank

Mediation ist nicht gleich Mediation. Ihre Varianz verwirklicht sich in einer Vielfalt, in der sich ganz unterschiedliche Sichten auf die Mediation und Lehren offenbaren. Wiki to Yes hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese unterschiedlichen Sichten zu ergünden und gegenüberzustellen. Das Leitsatzverzeichnis ist nur ein Hilfsdmittel, um dieses Ziel zu erreichen. Bitte beachten Sie auch:

Mediationsverständnis Differenzierung nach Schulen Leitsatzverzeichnis Beispieleverzeichnis

Die Datenbank erfasst alle Theoreme, Lehr- und Merksätze, die in den Text der Wikiseiten eingearbeitet sind. Die Datenbank erlaubt ihre Überarbeitung und erleichtert das Auffinden der Merksätze. Auch sind Zuordnungen möglich. Die Zuordnung zu den Kategeorien erlaubt die Gliederung und Sortierung. Die Zuordnung zu unterschiedlichen Schulen erlaubt ihre Validierung und hilft, die unterschiedlichen Lehren und Sichten auf die Mediation zu erkennen und gegeneinander abzugrenzen.

Zusammenstellung der Leitsätze
In dieser Zusammenstellung können die Leitsätze nach Schlagworten ausgewählt werden. Eine Zusammenstellung, die nach Schulen unterscheidet, finden Sie unter Thesen der Mediationsschulen. Geben Sie im Suchfeld unterhalb der Spaltenüberschrift einfach ein Stichwort ein, um einen Leitsatz zu finden.
 
BezeichnungLeitsatz
Das Wesen der MediationWenn das Gesetz die Mediation regeln will, muss es sich selbst an ihren Merkmalen messen lassen. Anderenfalls regelt das Gesetz etwas anderes als die Mediation und macht aus der Mediation ein anderes Verfahren.
AbgrenzungskriterienDie Notwendigkeit, informelle Verfahren wie die Schlichtung und die Mediation gegeneinander abzugrenzen, braucht Kriterien, die den informellen Charakter der Verfahren nicht infrage stellen.
Schwierige SituationenSchwierige Situationen helfen, den Konflikt sichtbar werden zu lassen. So gesehen sind sie eine Chance und kein Hindernis.
BeispieleBeispiele sind kein Beleg!
EinzelgesprächEin Einzelgespräch ist ein vertrauliches Gespräch, sodass die Informationen daraus nur mit Genehmigung weitergegeben werden dürfen. Grundsätzlich sind Einzelgespräche immer allen Parteien anzubieten. Es ist Transparenz herzustellen über geplante oder stattgefundene Einzelgespräche, sodass die Gegenpartei sich damit einverstanden erklären kann.
Freiwlligkeit und BereitschaftDie Freiwilligkeit ist von der Mediationsbereitschaft zu unterscheiden.
Zwang zur MediationEin Zwang zur Mediation kollidiert stets mit dem Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn die Freiwilligkeit - also das Recht die Mediation jederzeit beenden zu können - eingeschränkt wird, handelt es sich bei dem Verfahren nicht mehr um eine Mediation.
Geeignetheit ist fallorientiertDie Mediation ist nicht deshalb das geeignete Verfahren, weil eine bestimmtes Sachproblem oder eine Rechtsangelegenheit vorliegt. Die Geeignetheit der Mediation ist fall- nicht sachorientiert.
Sicherheit des VerfahrensAnders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation kein sicheres Verfahren. Ein Ergebnis kommt nur zustande, wenn und solange die Parteien verhandlungsbereit sind. Verhandlungsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen!
Die MetaebeneAls Repräsentant der Meta-Ebene ist der Mediator bewertungsfrei
Bewertungen in der MediationKeine Entscheidung kommt ohne Bewertungen aus! So auch nicht die Mediation. Allerdings kommt es in der Mediation darauf an, dass die Bewertung von den dafür zuständigen Personen und nur insofern durchgeführt wird, als sie die Lösungekriterien bestätigen und nicht vorgeben.
Beendigung der Mediation

Die Mediation ist beendet, wenn sie als beendet deklariert oder nicht fortgesetzt wird. das Ende der Mediation ist nicht gleichzusetzen mit dem Ende der Verhandlungen.

Der PhasenauftragDie Phasen ergeben den Auftrag an den Mediator (und die Parteien), was konkret zu tun ist, damit sich der Erkenntnisprozess hinter der Mediation verwirklichen kann.
Anfang und Ende der MediationBeginn und Ende der Mediation ergeben sich aus den Handlungen des Mediators und der Parteien.
Hierarchie in der MediationIn der Mediation gibt es keine Hierarchie.
Umfang der KonfliktlösungDas Verfahren zielt auf eine vollständige Konfliktlösung
VerfahrensgegenstandDer Gegenstand des Verfahrens wird in der Mediation nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien erarbeitet. Er orientiert sich an den Fragen, die zu klären sind, damit der Konflikt insgesamt oder zu einem festgelegten Teil gelöst werden kann.
NutzenorientierungDie Mediation ist ein nutzenorientiertes Verfahren. Der Verfahrensschwerpunkt liegt deshalb auf der Nutzenermittlung. Der Nutzen erschließt sich über die Interessen (Motive) und ergibt die Kriterien für die zu findende Lösung.
Mediation als KognitionsprozessEin umfassendes Konzept lässt sich herleiten, wenn die Mediation als ein Kognitionsprozess definiert wird, der den zur Lösung führenden Gedankengang beschreiben kann und darlegt, was erforderlich ist, um den Kongnitionsprozess zu realisieren.
Verstehen als KompetenzmerkmalJe mehr der Mediator versteht, umso mehr kann er vermitteln!
NützlichkeitJe nützlicher sich die durch das Verfahren herbeigeführte Lösung (das Ergebnis) erweist, umso nützlicher ist das Verfahren, das diese Lösung herbeiführen kann
InformiertheitJe vollständiger die zugrunde zulegenden Informationen sind, umso treffender wird die Entscheidung. Der Mensch nutzt alle Intelligenzzentren, um entscheidungsfähig zu sein
Themen und KonflikteEin geschickter Mediator achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden lassen.
Über das Ziel der MediationJe weiter das Ziel in die Zukunft (auf den Nutzen) gelegt wird, umso wahrscheinlicher ist ein paralleles Denken.
Das Ergebnis der MediationDas Ergebnis beschreibt das WAS. Die Lösung beschreibt das Wie. Der Nutzen beschreibt das WOZU.
Die Frage nach dem StreitmotivEs fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen.
Sicherheit des VerfahrensBei den Verfahren, die durch Antrag eingeleitet werden (zB Gerichtsverfahren), ist ein Ergebnis (meist in Form einer Entscheidung) sicher. Wem also ein irgendwie geartetes Ergebnis wichtig ist, der sollte sich für diesen Fokus entscheiden. Es wird ein Ergebnis herauskommen.
Position und AntragBei Antragsverfahren ist die Position mit dem Antrag identisch, der zugleich die Lösung des Problems darstellt. Wenn die Durchsetzung der eigenen Lösung (Position) im Vordergrund steht, sind konfrontative Antragsverfahren (wie das Gerichtsverfahren) die beste Wahl. Sie erlauben ein Machtspiel und bieten das Instrumentarium, Positionen durchzusetzen. Es werden allerdings Reaktionen beim Gegner provoziert, die möglicherweise dessen Widerstand hervorrufen.
Mediationsvertrag Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen.
Es gibt keine MediationsordnungAuch wenn die Bezeichnung Mediationsordnung eine Allgemeingültigkeit suggeriert, kann sie das Verfahren nur für die Vertragspartner des Verwenders regulieren. Alle anderen am Prozess eventuell zu beteiligenden Personen sind ihr nicht unterworfen.
Toleranz und VerletzlichkeitJe mehr der Mensch mit sich zufrieden sein kann, umso toleranter kann er sein! Je mehr er mit sich einverstanden ist, umso geringer ist seine Verletzlichkeit
AugenhöheWer auf gleicher Augenhöhe verhandeln will, sollte den Gegner nicht mächtiger denken, als man selber ist.
Verfahrensebene - FallebeneEs ist eine unbedingte Voraussetzung, dass der Mediator zwischen der Verfahrensebene und der Fallebene zu differenzieren weiß. Nur so verwirklicht er den Charakter eines Metaverfahrens.
VerhandlungsstrategieDie Verhandlungsstrategie besteht darin, den Lösungskuchen zu vergrößern aber die Verhandlungsmasse zu verkleinen.
Bewertung Die Bewertung ist von der Suche zu unterscheiden und kommt immer erst am Schluss
Verbindlichkeit der AbschlussvereinbarungDie Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig von der Frage der Wirksamkeit oder der Fehlerhaftigkeit der Mediation zu beurteilen. Fehler in der Mediation schlagen also nicht notwendigerweise auf die Abschlussvereinbarung durch, die wegen der Fehler also weder anfechtbar noch nichtig ist.
DimensionenWenn Sie die Informationen den Dimensionen der Informationsmetaebene zuordnen, wissen Sie erstens, wo sie hingehören und zweitens, wie damit umzugehen ist. Ordnen Sie die Information also zunächst einer Dimension zu. Positionieren Sie die Information an die Stelle im Verfahren, wo die Dimension eingeordnet wird. Bearbeiten Sie die Information erst dann, wenn der Schritt an der Reihe ist.
Eigenschaften und Wesen der MediationWas dem Wesen der Mediation zuwiderläuft, ist KEINE Mediation!
Therapie und MediationDie Mediation ist KEINE Therapie. Sie kann der Therapie jedoch zuarbeiten und eine hervorragende Ergänzung darstellen, die auch der Therapeut nutzen kann.
Die Mediation ist weder eine Rechtsberatung noch eine Rechtsentscheidung! Trotzdem spielt beides in der Mediation eine Rolle. Die Mediation geht weit über das juristische Denken hinaus, ohne sich darüber hinwegzusetzen.
Streitdimensionen Je mehr Streitdimensionen ein Verfahren abdeckt, umso umfassender ist die Konfliktbearbeitung.
Lösungsorientierung und NutzenorientierungDie Mediation knüpft die Lösung nicht an das Problem, sondern an den zu erzielenden Nutzen. Sie ist damit nutzenorientiert und nicht lösungsorientiert. Der Nutzen ergibt die Kriterien, an denen die Lösung zu messen ist.
Kenntnis des Wesens der MediationUm die vom Gesetzgeber umschriebenen Aufgaben wirkungsvoll in den Prozess der Mediation einbeziehen zu können, muss der Mediator ihre Bedeutung und Funktionsweise kennen und auf das Wesen beziehen können
Anwendbarkeit des MediationsgesetzesEine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes ist eine Mediation, die einen Mediationsvertrag als Rechtsgrundlage erfordert.
Verschwiegenheitspflicht und VerschwiegenheitsrechtDer Mediator hat eine Verschwiegenheitspflicht, kein Verschwiegenheitsrecht!
Mediation als SpielJe besser die Partei das "Spiel" (die Mediation) versteht und je größer ihr Interesse ist, das "Spiel" zu spielen (nach einer Lösung zu suchen), desto besser kann sie mitspielen!
Vorteile der Mediation (Zusammenfassung)Die Mediation hat gegenüber anderen Verfahren und Vorgehensweisen den Vorteil, dass sie den Nutzen nach vorne stellt, ein auf wechselseitigem Verstehen basierendes Einvernehmen herstellt und nur die Kosten verursacht, die dem Bedarf der Parteien entsprechen.
Kostenvergleich und KostenrisikoJe größer der Streit, desto größer ist auch das Kostenrisiko. Die Kosten eines streitigen Verfahrens orientieren sich am Streit. Die Kosten eines einvernehmlichen Verfahrens orientieren sich am Bedarf. Im Einvernehmen verringert sich der Unterstützungsbedarf.
Konfliktertrag

Der Konfliktertrag bezieht sich auf den Zustand der von vorne herein bestehenden oder der wiedererlangten Konfliktfreiheit. Er beschreibt, ob der Konflikt und die Art und Weise seiner Beilegung unter dem Strich eher Vor- oder Nachteile eingebracht hat.

Berechnung der KonfliktkostenImmer wenn der Aufwand zur Herbeiführung der Lösung und der Aufwand zur Herbeiführung des Nutzens zusammen größer sind als die Kosten zur Schadensbeseitigung, spricht die Kalkulation dafür, einen anderen Weg zur Konfliktlösung einzuschlagen.
Eingabe und Pflege der Leitsätze
Hier können Sie einen neuen Leitsatz erfassen oder den Trackler bearbeiten. Um einen Leitsatz zu bearbeiten, klicken Sie im Leitsatzverzeichnis einfach auf den Datensatz. Die Leitsätze können mit dem folgenden Code im Text eingebunden werden:

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Hinweise und Fußnoten

Alias: Lehrsätze, Ausblick, Theorem, Merksatz
Siehe auch: Wiki to Yes Aktionen
Prüfvermerk: