Allgemeines Lexikon der Mediation

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BezeichnungBeschreibung
SacheEine Sache ist ein Ding. Sie ist aber auch der Gegenstand auf den sich ein Vorgang bezieht. Bei nichtmateriellen Gegenständen ist der Begriff der Angelegenheit zutreffender. Trotzdem verwendet der Gesetzgeber den Begriff der Sache im §3 Mediationsgesetz. Es kommt die Assoziation einer Streitsache oder einer Rechtsangelegenheit auf. Das ist schon deshalb irreführend, weil es in der Mediation um einen Konflikt und nicht um eine Sache geht.
SachebeneDie Sachebene ist eine Kommunikationsebene, die sich von der Beziehungsebene unterschreibt. Sie wird auch als Inhaltsebene bezeichnet. Auf der Sachebene werden objektiv überprüfbare Tatsachen rationalen Inhalts übermittelt. Das können durchaus auch Meinungen sein, die sich an der Vernunft orientieren.
Sachkunde Der Begriff wird in §5 Mediationsgesetz erwähnt. Er definiert ein Leistungsmerkmal bei der Durchführung der Mediation. Sachkundig bedeutet, dass der Mediator das erforderliche Wissen und die Erfahrung zur Durchführung der Mediation besitzen muss.
Sachlage Die Sachlage bietet einen Maßstab für den Informationsbedarf. Informationen zur Sachlage umfassen alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen oder dazu beitragen, den augenblicklichen Stand der Dinge korrekt einschätzen zu können.
SachverhaltZusammenstellung aller Umstände und Hergänge, die für eine Fragestellung relevant sind. Der Sachverhalt ist nicht mit Fakten gleichzusetzen.
SchablonendenkenSiehe Schubladendenken
SchadenSchaden ist jede durch ein Handeln oder ein Ereignis verursachte Beeinträchtigung einer Person oder einer Sache.
SchadensersatzErsatz des Schadens, der durch eine Pflichtverletzung hervorgerufen wird. Die Pflichtverletzung muss für den Schadenseintritt kausal sein, also direkt darauf zurückgeführt werden können. Der Nachweis eines Schadens ist in der Mediation auch trotz des Vorliegens einer Pflichtverletzung nicht immer so ohne Weiteres möglich. Der Geschädigte muss darlegen können, dass der Schaden ohne den Fehler nicht eingetroffen wäre.
ScheidungszyklusIm Zusammenhang mit der Scheidung (Trennung) werden drei Phasen durchschritten, die die Parteien oft unterschiedlich erleben. Die Phasen heißen: Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase), Scheidungsphase, Nachscheidungsphase.
SchiedsspruchUrteil im Schiedsgerichtsverfahren.
SchiedsstelleÖrtlich zuständige Stelle zur Durchführung der obligatorischen Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung.
SchiedsvereinbarungDie Schiedsvereinbarung ist nach § 1029 ZPO eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.
SchlagabtauschSchnelle Folge von Schlägen und Gegenschlägen. Der Begriff, der beim Boxen verwendet wird, kommt auch als Beschreibung einer erregten Unterhaltung über ein Thema zur Anwendung, wenn die Unterhaltung durch eine schnelle Folge von Argumenten und Erwiderungen gekennzeichnet ist.
Schlechtreden Schlechtreden ist das Gegenteil von schönreden. Es bezieht sich darauf, eine Situation, ein Ereignis oder eine Handlung absichtlich in einem negativeren Licht darzustellen, als es sich objektiv betrachtet darstellt. Negative Aspekte werden betont oder übertrieben, während positive Aspekte heruntergespielt oder ignoriert werden. Das Schlechtreden ist ein Konfliktphänomen, mit dem der Mediator zurecht kommen muss.
SchlichterspruchDie Schlichtung ist eine lösungsorientierte Streitvermittlung. Der Fokus liegt auf der Lösung. Der Schlichterspruch bildet den Lösungsvorschlag des Schlichters.
SchmerzenDer Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit einer drohenden oder erlebten (Gewebe-)Schädigung einhergeht. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie sollen den Menschen schützen. Der chronische Schmerz kann diese Funktion verlieren und sich zu einer eigenständigen Krankheit entwickeln. Körperliche Schmerzen können Symptome für psychische Beeinträchtigungen sein.
SchmerzmediatorKörpereigene Substanzen, die chemische Reize auslösen und als Schmerz empfunden werden.
SchmetterlingseffektDer Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen. Der Schmetterlingseffekt beschreibt den Zusammenhang zwischen kleiner Maßnahme und großer Wirkung
SchmetterlingstheorieDer Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Tornado auslösen. Der Schmetterlingseffekt wird von der Chaostheorie aufgegriffen. Sie belegt, dass kleinste Veränderungen der Anfangsbedingungen große Auswirkungen auf das gesamte System haben können. Wenn sich die Mediation mit der Zukunft und Kausalitäten auseinandersetzt, muss der Mediator über die Chaostheorie bescheid wissen, damit die Zukunftsplanung erfolgreich ist.
Schriftform§126 BGB besagt, wie die Schriftform rechtswirksam zu vollziehen ist. Die Urkunde muss von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
SchubladendenkenDas Schubladendenken beschreibt eine engstirnige, undifferenzierte Denkweise, die nur ein Denken in starren Kategorien erlaubt. Der Mediator muss gegebenenfalls versuchen, der Partei aus diesem Denkschema herauszuhelfen.
Schulen

Siehe Mediationslehren

SchutzfaktorenResilienzfaktoren setzen sich aus Risikofaktoren und Schutzfaktoren zusammen. Es geht darum, eine Balance zwischen beiden Faktoren herzustellen.
Schutzwirkung zu Gunsten DritterDie "Schutzwirkung zu Gunsten Dritter" ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass eine Vertragspartei einen Vertrag nicht nur zu ihrem eigenen Vorteil abschließen kann, sondern auch zum Schutz der Interessen einer dritten Person. Der Rechtsgrundsatz kann zur Begründung von Schadensersatzansprüchen der Medianden einschlägig sein, wenn sie nicht selbst Parteien des Mediationsvertrages sind.
SchwarmdummheitMenschen denken eher emotional als rational. Wissenschaftler sehen darin einen Unterschied zu Ameisen, die eher rational denken. Die emotionale Denkweise führt zu Umwegen, weshalb von der Schwarmdummheit der Menschen gesprochen wird.
SchwarmintelligenzDie Schwarmintelligenz wird auch als kollektive Intelligenz bezeichnet. Sie befasst sich mit dem Phänomen, wie Gruppen von Individuen durch Zusammenarbeit intelligente Entscheidungen treffen können.
schwierige SituationenTatbestandsmerkmal in der ZMediatAusbV (Anhang Ziff. 4e). Als Beispiel werden Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte genannt. Der Mediand macht nicht, was er soll.
Sechs-Faktoren-ModellErweiterung des Fünf-Faktoren-Modells der Persönlichkeitseinschätzung um den Charakterzug der Ehrlichkeit und Bescheidenheit. Der sechste Faktor wurde eingeführt, um ein Modell zu finden, das global in allen Erdteilen anwendbar ist.
SEEE

SEEE ist der Gegensatz zu VUCA. Es handelt sich um ein Akronym für die stresslösenden oder stressvermeidenden Faktoren:

  • stable (stabil)
  • secure (sicher)
  • easy (einfach)
  • explicit (eindeutig)
Selbst-FremdsichtEs gibt drei Perspektiven (Sichten) auf den Menschen. Die Selbstsicht (wie er sich selbst sieht), die Fremdsicht (wie er von anderen gesehen wird) und die Selbst-Fremdsicht (wie er glaubt, dass andere ihn sehen). Das Herausarbeiten der unterschiedlichen Sichten ist oft erforderlich, um Einschätzungen zu korrigieren. Es erfolgt mit der Rückmeldung des Mediators und über Fragen.
SelbstbildDas Selbstbild ist von der Selbstsicht zu unterscheiden. Der Begriff wird synonym mit dem Selbstkonzept verwendet.
SelbstbildDas Selbstbild ist von der Selbstsicht zu unterscheiden. Der Begriff wird synonym mit dem Selbstkonzept verwendet.
SelbsteinschätzungUnter der Selbsteinschätzung wird die Bewertung oder die Einschätzung verstanden, die eine Person von sich selbst vornimmt. Sie umfasst die Wahrnehmung der eigenen Fähigkeiten, Eigenschaften, Stärken, Schwächen, Werte und Identität. Die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung ist für die Bearbeitung des Konfliktes von entscheidender Bedeutung.
SelbstermächtigungDer Begriff wird verwendet, um den zivilen Ungehorsam mancher Bürger zu beschreiben. Die gesellschaftliche Selbstermächtigung beschreibt das Phänomen, dass Menschen aus idealistischen, politischen oder ethischen Motiven rechtliche oder auch soziale Regeln des Zusammenlebens überschreiten. Das Phänomen wird einen Vertrauensverlust zurückgeführt, der sich nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen die Mitmenschen richtet. Der durch die Selbstermächtigung suggerierte Machtgewinn wirkt sich auch auf die Nachfrage nach Mediation aus und erklärt in vielen Fällen deren Verweigerung.
SelbstkonzeptDas dem humanistischen Menschenbild entsprechende Konzept der Selbstverwirklichung. Nach Rogers entwickelt der Mensch ein Selbstkonzept, das aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Ideal-Selbst, das den Erwartungen der Umwelt entspricht, und dem Real-Selbst, das dem Selbstzutrauen entspricht.
SelbstkonzeptDas dem humanistischen Menschenbild entsprechende Konzept der Selbstverwirklichung. Nach Rogers entwickelt der Mensch ein Selbstkonzept, das aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Ideal-Selbst, das den Erwartungen der Umwelt entspricht, und dem Real-Selbst, das dem Selbstzutrauen entspricht.
SelbstoffenbarungBewusste oder unbewusste Selbstdarstellung oder Selbstenthüllung. Ist sie erfolgt und wechselseitig verstanden, kann die Phase drei abgeschlossen werden.
SelbstreferenzialitätDie Selbstreferenzialität beschreibt, wie ein Symbol, eine Idee, ein System oder Aussage auf sich selbst Bezug nimmt.
SelbstregulierungSelbstregulierung bedeutet, dass der Prozess oder der Vorgang alle Mechanismen zur Verfügung stellt, um sich selbst zu verwirklichen. Die Mediation besitzt eine Kompetenz zur Selbstregulierung.
SelbstregulierungsgrundsatzGrundsatz der Selbstregulierung weist darauf hin, dass die Mediation an selbst regulierende Systeme darstellt. Der Grundsatz appelliert daran, alle Elemente zur Geltung zu bringen, die diesen Effekt unterstützen.
SelbstrespektSelbstrespekt bedeutet, seine eigenen Bedürfnisse, Werte und Grenzen zu respektieren und Entscheidungen zu treffen, die im Einklang mit den eigenen Werten und Überzeugungen stehen, anstatt sich von äußeren Erwartungen oder sozialen Normen beeinflussen zu lassen. Ein gesunder Selbstrespekt kann dazu beitragen, ein positives Selbstbild aufzubauen und ein starkes Selbstbewusstsein zu entwickeln. Es kann auch dazu beitragen, Beziehungen zu anderen aufzubauen, die auf Respekt und Wertschätzung basieren, anstatt auf Macht oder Dominanz.
SelbstsichtEs gibt drei Perspektiven (Sichten) auf den Menschen. Die Selbstsicht (wie er sich selbst sieht), die Fremdsicht (wie er von anderen gesehen wird) und die Selbst-Fremdsicht (wie er glaubt, dass andere ihn sehen). Das Herausarbeiten der unterschiedlichen Sichten ist oft erforderlich, um Einschätzungen zu korrigieren. Es erfolgt mit der Rückmeldung des Mediators und über Fragen.
SelbstwahrnehmungSiehe Selbstsicht
SelbstzertifikatEin Selbstzertifikat ist ein Zertifikat, das man sich selbst ausstellt. Der Titel zertifizierter Mediator wird als Beispiel für eine Selbstzertifizierung genannt. Bei genauer Betrachtung ist diese Einschätzung jedoch nicht korrekt. Die Verwendung des Titels setzt ein Zertifikat (genauer gesagt eine Bescheinigung) voraus, das sich der Mediator nicht selbst erteilen kann. Wohl kann das Ausbildungsinstitut selbst die Bescheinigung ausstellen, die das Tragen des Titels zertifizierter Mediator erlaubt.
SemantikZeichen, Sätze, Satzteile, Wörter oder Wortteile, denen eine bestimmte Bedeutung zugeschrieben wird.
SettingDas Setting (englisch für „Konfiguration“) bezeichnet die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Mediation (von den Rahmenbedingungen zu unterschieden).
Sicherheit der MediationDie Mediation wird oft als unsicher beschrieben, weil sie das Zustandekommen eines Ergebnisses nicht garantieren kann. Positiv formuliert stellt sie aber sicher, dass kein Ergebnis zustande kommt, das nicht erwünscht ist. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, das Zustandekommen eines Ergebnisses sicherzustellen.
SinneSinne sind die „Organe“ des Menschen, mit denen er die Umwelt wahrnimmt. Die Sinnesfähigkeit des Menschen ist eingeschränkt, sodass es zu Täuschungen kommt, die unbemerkt bleiben und für real gehalten werden.
SinnhaftigkeitDie Frage, ob eine Mediation auch Sinn macht, geht über die Prüfung der Geeignetheit hinaus. Wenn Bedenken bestehen, dass die Mediation den angestrebten Zweck erreichen kann, hat der Mediator darauf hinzuweisen.
sinnliche WahrnehmungDie sinnliche Wahrnehmung betrifft die Informationsaufnahme durch die Sinnesorgane.


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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version .

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