Richtlinien und Regeln###LINK35###
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###LINK37### Sie befinden sich in der Wiki-Abteilung ###LINK38### unter der Rubrik ###LINK39### im Kapitel ###LINK40###. Die Richtlinien sollen helfen, die Werkzeuge schnell und korrekt im Sinne der Mediation einzusetzen.
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Die Verwendung der Werkzeuge erfolgt nicht willkürlich. Sie orientiert sich an einer Methodik, die auf das Verfahren ausgerichtet ist. Das Verfahren wiederum unterliegt einem Reglement, das sich aus verbindlichen Vorschriften zusammensetzt. Die Vorschriften spezifizieren die Aufgaben, aus denen sich die Werkzeuge herleiten lassen. Ein Mediator sollte diese Regeln kennen.
Alles hat einen Plan
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Regeln für den Werkzeugeinsatz###LINK48###
Wie die Werkzeuge im Einzelnen zu verwenden sind, ergibt sich aus der ###LINK49###.
Verbindliche Regeln sind rar. Die Situation ist ähnlich wie beim Schach, wo es auch nur wenig Regeln gibt. Trotzdem eröffnet das Schachspiel eine Unzahl von Optionen und Spielvarianten. Auch die Mediation kennt wenig Regeln. Auch sie gibt Raum für unzählige Optionen. Obwohl die Werkzeugverwendung teilweise nach dem ###LINK50### erfolgt, ist sie jedoch nicht willkürlich. Es gibt einen äußeren Rahmen, innerhalb dessen die Werkzeugverwendung erfolgt.###LINK51###
Der Rahmen wird einerseits durch das ###LINK52### vorgegeben und die sich daraus ergebenden ###LINK53### und andererseits durch das ###LINK54### und die sich daraus ergebenden ###LINK55###.
###LINK56### - Es gibt zwei grundlegende Orientierungshilfen in der Mediation. Die eine betrifft die Zweckverwirklichung, die aus dem Mediationsverständnis hergeleitet wird. Die andere betrifft das Recht, das mehr oder weniger konkrete Handlungs- und Unterlassungsanweisungen ergibt. Beides erlaubt lediglich eine Orientierung und ist keine Gebrauchsanleitung.
Rechtsgrundlagen###LINK57###
Gerade weil es nur wenige Regeln gibt, ist es umso wichtiger, sie zu kennen. Besonders die nichtjuristischen Schüler der Mediation bekommen immer wieder einen Schreck, wenn das Wort ###LINK58### und ###LINK59### aufkommt. Es wurde auch schon kritisiert, dass dieses Thema in den Ausbildungen viel zu kurz kommt.###LINK60### Wenn dem so ist, ist die Kritik berechtigt. Die Mediation bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Mediatorinnen und Mediatoren sollten also das Recht zumindest insoweit kennen, als es in der Mediation zur Anwendung kommt. ###LINK61### bietet dafür viele Hilfestellungen, die gegebenenfalls ergänzend zu einer Ausbildung heranzuziehen sind.
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Orientierung###LINK65###
Wenn Sie das Recht nicht als ein Joch, sondern als eine Orientierungshilfe sehen, geht der Schreck schnell vorüber. Das Recht stellt den Rahmen her, in dem wir uns in der Mediation bewegen können. Damit werden Grenzen gesetzt. Zusammen mit dem Mediationsverständnis, also dem zu verwirklichenden Zweck der Mediation, ergibt sich eine Orientierungshilfe, indem Aufgaben und Pflichten festgelegt werden.
Obwohl es ein ###LINK66### gibt, bilden die dort enthaltenen Vorschriften nur einen Teil der Nomenklatur ab, die in der Mediation eine Rolle spielen. Es ist keine Frage, dass ein Mediator wie jeder andere Bürger auch, das Recht zu beachten hat.###LINK67### Allerdings werden ihm durch das Mediationsrecht zusätzliche Pflichten auferlegt. Immerhin ist es seine Aufgabe, eine Dienstleistung abzuliefern, die den damit übernommenen Pflichten entspricht. Inwieweit er auch darauf zu achten hat, dass sich die Parteien rechtskonform verhalten, ist nicht ganz unumstritten.###LINK68### Wie dem auch sei. Um sich am Recht orientieren zu können, muss der Mechanismus bekannt sein, wie das Recht auf die Mediation einwirkt und welche Vorschriften überhaupt wie zur Anwendung kommen.
Die Frage, wie sich aus dem Recht retrospektiv eine Haftung des Mediators herleiten lässt, ist in dem Beitrag über die Prüfung einer haftungsrelevanten Pflichtverletzung eingehend beschrieben. Im Zusammenhang mit der hier interessierenden Frage, wie das Recht eine prospektive Orientierung zur Werkzeugverwendung liefern kann, bietet sich die folgende Prüfung an:
- Wie ist die Situation (Information, Handlung oder Unterlassung) einzuschätzen?
- Wie passt sie in die Mediation und was ist zu tun, damit sie in die Mediation hineinpasst?
- Erfüllt sie eine Aufgabe des Mediators und was fehlt gegebenenfalls, um die Aufgabe zu verwirklichen?
- Verletzt sie eine Pflicht und was ist zu tun, um das zu verhindern?
- Welche Vorschriften sind gegebenenfalls zu beachten?
Wiki to Yes stellt Ihnen verschiedene Verzeichnisse zur Verfügung, die Ihnen helfen sollen, die Optionen auszuloten und einzugrenzen. Sie erlauben es Ihnen, die einschlägigen Regeln auch aus der Situation heraus aufzuspüren. Die Vorschriften wurden in einer Datenbank erfasst, die eine Rückwärtssuche ermöglicht. Sie sind lediglich bei der letzten Prüfungsfrage auf die Kenntnis der Vorschriften angewiesen.
Gesetze###LINK69###
Es gibt einschlägige Gesetze, die Mediatorinnen und Mediatoren kennen sollten. Das nachfolgende Verzeichnis stellt die einschlägigen Gesetze für das ###LINK70### und das ###LINK71### nach dem Verwendungszweck zusammen.###LINK72### Die Verwendungshinweise mögen Ihnen helfen, die passenden Vorschriften aus der Tätigkeit und ihrem Verwendungszweck heraus ausfindig zu machen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Auflistung nur einige wichtige gesetzliche Vorschriften anführt. Es gibt außer den Gesetzen auch andere Vorschriften oder Rechtsinstitute, die zur Orientierung oder als Entscheidungshilfe heranzuziehen sind.###LINK73###
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Vorschriften###LINK76###
Bitte beachten Sie, dass der vortehende Auszug aus der Datenbank der Vorschriften nur Gesetze aufführt, die eine unmittelbare Bedeutung für die Mediatiion haben und die jeder Mediator kennen muss. Eine vollständige Liste aller releventan Gesetze und Vorschriften enthält das ###LINK77###.
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Anwendung###LINK79###
Man bräuchte keine Juristen, wenn das Recht immer eindeutig wäre. Die Schwierigkeit der Rechtsanwendung beginnt bereits bei der Suche nach den einschlägigen Vorschriften und Regeln. Auch insoweit bietet Wiki to Yes eine Hilfestellung. Eine tiefergehende Suche nach den einschlägigen Vorschriften liefert beispielsweise die ###LINK80###. Auslegungshilfen finden Sie für die wichtigsten Vorschriften in den Online-Kommentaren zum ###LINK81### und der ###LINK82###.
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Kunstregeln###LINK84###
Wenn schon von einschlägigen Vorschriften die Rede ist, dürfen die Regeln zur rechtskonformen Behandlung der Mediation nicht außen vor bleiben. Gemeint sind die Regeln der Kunst. Kunstregeln sind Rechtsgrundsätze, die eine vertragliche Leistungspflicht nach den Leistungsanforderungen konkretisieren. Allgemein anerkannte Kunstregeln gibt es für die Mediation leider noch nicht. Die nachfolgende Liste stellt jedoch ein Konzentrat zur Verfügung, das die wesentlichen Richtlinien zusammenfasst. Sie sind mit den ins Detail gehenden ###LINK85### abgestimmt.
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Die Richtlinien ergeben sich im Wesentlichen aus dem zugrunde gelegten Mediationsverständnis unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften. Damit die hier vorgestellten Regeln verbindlich werden können, müssen sie in den Mediationsvertrag einbezogen werden.
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Bedeutung für die Mediation###LINK97###
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. So lautet ein geflügeltes Wort unter Juristen. Dieser witzig gemeinte Grundsatz soll den Juristen stets daran erinnern, ins Gesetz zu schauen, bevor er Entscheidungen trifft. Auch wenn die Mediation eher eine Rechtsgestaltung ist, kann sie sich nicht über das Recht hinwegsetzen. Auch für die Mediatorin oder für den Mediator lohnt sich manchmal ein Blick ins Gesetz. Zumindest sollte er sich über die ###LINK98### und ###LINK99### im Klaren sein.
Was tun wenn ...###LINK100###
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- Weitere Empfehlungen im ###LINK103### oder im ###LINK104###
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Bitte beachten Sie die ###LINK107### - und ###LINK108###. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.
Aliase: ###LINK109###
Siehe auch: ###LINK110###, ###LINK111###
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